Steuergeschenk ab 2028: Warum sich Holdingstrukturen jetzt noch mehr lohnen
Ab 2028 soll die Steuerreform Unternehmensgewinne stärker entlasten – und genau davon profitieren Holdingstrukturen besonders. Wer Gewinne aus operativen Unternehmen in eine Holding ausschüttet, kann künftig noch effizienter reinvestieren, Vermögen schützen und Nachfolgeprozesse steuerschonend gestalten. Viele Unternehmer verschenken bis heute Potenzial, weil sie ihre Firmengewinne direkt versteuern, statt einen steuerlich begünstigten Vermögensaufbau über eine Holding zu nutzen.
Wenn die Reform kommt, wird die Holding vom cleveren Vorteil zur steuerlichen Pflichtaufgabe. Wer jetzt plant, zahlt ab 2028 deutlich weniger Steuern auf Unternehmensgewinne und schafft sich maximale Flexibilität für Investitionen, Immobilien oder den späteren Unternehmensverkauf. Nachfolgend erfahren Sie, wie Unternehmer die Holding richtig einsetzen und warum das Jahr 2026 der perfekte Zeitpunkt ist, um die Struktur aufzusetzen.
Ausgangslage und geplante Steuerentlastung
Derzeit unterliegen Gewinne einer GmbH einer Körperschaftsteuer von 15 Prozent. Ergänzt um Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer ergibt sich eine Gesamtbelastung von rund 30 Prozent, abhängig vom jeweiligen Gewerbesteuerhebesatz. Diese Belastung greift unabhängig davon, ob Gewinne ausgeschüttet oder im Unternehmen belassen werden.
Genau hier setzt die geplante Reform an. Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung soll die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise sinken. Für das Jahr 2028 ist ein Satz von 14 Prozent vorgesehen, 2029 sollen es 13 Prozent sein, gefolgt von weiteren Reduktionen in den darauffolgenden Jahren. In der Konsequenz reduziert sich die Gesamtsteuerbelastung für Gewinne, die in der GmbH oder in einer Holding verbleiben, von heute rund 30 Prozent auf künftig etwa 25 Prozent. Damit steigt die im Unternehmen verfügbare Liquidität spürbar.
Verstärkter Effekt durch Holdingstrukturen
Diese Entlastung wirkt besonders stark, wenn Gewinne nicht privat entnommen werden. Holdingstrukturen sind vor allem für Unternehmer relevant, die Erträge systematisch reinvestieren wollen. Durch die geringere Steuerlast auf Ebene der operativen Gesellschaft steht künftig mehr Gewinn zur Ausschüttung zur Verfügung, wodurch der steuerliche Vorteil der Holding zusätzlich verstärkt wird.
Ein zentraler Aspekt ist dabei die nahezu steuerfreie Ausschüttung von Gewinnen innerhalb der Struktur. Werden 100.000 Euro Gewinn aus einer operativen GmbH an die Holding weitergeleitet, verbleiben dort rund 98.500 Euro für weitere Investitionen. Sinkt zugleich die Steuerbelastung in der operativen Gesellschaft, erhöht sich der investierbare Betragweiter. Über mehrere Jahre entsteht so ein erheblicher Zinseszinseffekt, der den Vermögensaufbau deutlich beschleunigt.
Der richtige Zeitpunkt für die Umsetzung
Auch wenn die steuerlichenÄnderungen erst ab 2028 greifen, sollte die Struktur nicht erst dann aufgebaut werden. Die Einrichtung einer Holding erfordert rechtliche und steuerliche Vorbereitung und lässt sich nicht kurzfristig umsetzen. Wer frühzeitig plant, kann bestehende Gesellschaften strukturiert einbinden und ist rechtzeitig vorbereitet, sobald die Reform wirksam wird. Vor diesem Hintergrund bietet das Jahr 2026 einen realistischen und sinnvollen Planungshorizont.
Fazit
Die geplante Senkung der Körperschaftsteuer verstärkt einen bereits bestehenden steuerlichen Vorteil. Holdingstrukturen werden dadurch nicht neu, gewinnen jedoch deutlich an Bedeutung. Insbesondere für Unternehmer, die Gewinne nicht kurzfristig entnehmen, sondern langfristig reinvestieren, erhöht sich der Effektspürbar.
Gleichzeitig steigt der strategische Nutzen einer sauberen Struktur. Neben der laufenden Steueroptimierung ermöglicht eine Holding eine klarere Trennung von operativem Geschäft und Vermögensaufbau. Investitionen lassen sich gezielter steuern, Risiken besser begrenzen und spätere Nachfolge- oder Verkaufsprozesse strukturierter vorbereiten.
Wer frühzeitig plant, verschafft sich damit nicht nur einen steuerlichen Vorteil ab 2028, sondern auch mehr unternehmerische Handlungsfreiheit. Die Reform verändert damit weniger die Grundlogik der Holding, macht ihre konsequente Nutzung jedoch für viele Unternehmer faktisch unverzichtbar.
Über Tobias Vetter:
Tobias Vetter ist Finanzberater und Geschäftsführer der Vetter Group. Er unterstützt Selbstständige, Unternehmer und GmbH-Geschäftsführer dabei, ihre Steuerlast legal zu minimieren und ihre Finanzen strategisch zu strukturieren. Mit einem ganzheitlichen Ansatz verbindet er Vertragsgestaltung, Vorsorge und Vermögensaufbau zu einer durchdachten Steuerstrategie. Sein Credo: „Steuern sparen ist kein Trick – es ist eine Frage der Struktur.“ Weitere Informationen unter www.vetter-consulting.de
Pressekontakt:
Vetter Consulting GmbH
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Tobias Vetter
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