Stau auf der Autobahn: Diese Regeln sollten Autofahrer kennen

Mit dem Beginn der Sommerferien in den ersten Bundesländern startet die Hauptreisezeit auf Deutschlands Straßen. In den kommenden Wochen sind Millionen Urlauber mit dem Auto unterwegs. Gleichzeitig sorgen derzeit rund 1.000 Baustellen auf den Autobahnen für zusätzliche Engpässe und erhöhen die Staugefahr auf wichtigen Reiserouten. Besonders an den Ferienwochenenden ist deshalb mit langen Verzögerungen zu rechnen.
Umso wichtiger ist es, im Stau richtig zu reagieren. Denn wer Rettungsgasse, Standstreifen oder Handyregeln missachtet, riskiert nicht nur Bußgelder und Punkte, sondern gefährdet im Ernstfall auch andere Verkehrsteilnehmer. Der ACV Automobil-Club Verkehr beantwortet die wichtigsten Fragen zum richtigen Verhalten im Stau und erklärt, welche Regeln Autofahrer kennen sollten.
Muss der Standstreifen im Stau frei bleiben?
Ist die nächste Raststätte oder Ausfahrt bereits in Sicht, erscheint der Standstreifen für manche Autofahrer als vermeintliche Abkürzung. Davon ist jedoch dringend abzuraten.
Der Standstreifen muss grundsätzlich frei bleiben. Das Fahren auf dem Standstreifen ist verboten. Wer ihn im Stau nutzt, um schneller voranzukommen oder die nächste Ausfahrt zu erreichen, riskiert ein Bußgeld von 75 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Auch grundloses Halten auf dem Standstreifen ist verboten.
Das gilt auch bei stockendem Verkehr und während der Bildung einer Rettungsgasse. Nur wenn Einsatzfahrzeuge anders nicht passieren können, kann der Standstreifen ausnahmsweise zum Ausweichen genutzt werden.
Ab wann sollte eine Rettungsgasse gebildet werden?
Sobald sich ein Stau bildet oder der Verkehr deutlich langsamer wird, sollten die Geschwindigkeit reduziert, ausreichend Abstand gehalten und eine Rettungsgasse gebildet werden. Wer ein Stauende erkennt, sollte außerdem frühzeitig den Warnblinker einschalten, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Die Rettungsgasse wird zwischen der linken und allen übrigen Fahrstreifen gebildet.
Wenn im Stau die Hinterräder des vorausfahrenden Fahrzeugs noch zu sehen sind, bleibt ausreichend Platz zum Reagieren, falls Rettungskräfte passieren müssen.
Wichtig ist, dass die Rettungsgasse nicht erst gebildet wird, wenn ein Rettungswagen bereits zu sehen oder zu hören ist. Dann ist es häufig zu spät und wertvolle Zeit geht verloren.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie blockiert, muss mit einem Bußgeld ab 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Lohnt es sich, den Stau zu umfahren?
Viele Navigationsgeräte sowie Apps wie Google Maps bieten bei Stau schnell eine alternative Route an. Doch lohnt sich das Verlassen der Autobahn wirklich?
Grundsätzlich können Navigationssysteme und Verkehrs-Apps dabei helfen, Staus frühzeitig zu erkennen und Zeit zu sparen. Trotzdem sollten Routenvorschläge nicht unkritisch übernommen werden. Gerade kurzfristige Ausweichrouten führen häufig ebenfalls in stockenden Verkehr oder auf überlastete Landstraßen.
Ist die Autobahn nicht vollständig gesperrt, ist Abwarten oft die bessere Wahl. Staus lösen sich häufig schneller auf als erwartet. Wer Verkehrsmeldungen oder die Hinweise des Navigationssystems im Blick behält, kann bei längeren Sperrungen oder weiträumigen Umleitungen dennoch sinnvoll reagieren.
Wann ist rechtsÜberholen im Stau erlaubt?
Eine Frage, die sich viele Autofahrer stellen: Darf man im Stau rechtsüberholen? Grundsätzlich gilt auf Autobahnen: Das Überholen von rechts ist verboten (§ 5 Abs. 1 StVO).
Bei stockendem Verkehr gibt es jedoch eine Ausnahme. Steht der Verkehr links, darf rechts mit maximal 20 km/h vorsichtig vorbeigefahren werden. Bewegt sich der Verkehr auf der linken Spur langsam mit höchstens 60 km/h, darf rechts mit maximal 20 km/h höherer Geschwindigkeit vorbeigefahren werden.
Häufige Spurwechsel bringen dagegen meist keinen Zeitvorteil. Im Gegenteil: Sie können den Verkehrsfluss zusätzlich stören und einen Stau sogar verschärfen.
Wer die geltenden Regeln missachtet, muss mit einem Bußgeld von rund 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Darf auf der Autobahn im Stau gewendet oder rückwärtsgefahren werden?
Wird die letzte Ausfahrt verpasst und die Fahrbahn hinter dem Fahrzeug scheint frei zu sein, gilt dennoch: Rückwärtsfahren und Wenden sind auf der Autobahn grundsätzlich verboten.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Polizei dies ausdrücklich anordnet. Wer dennoch rückwärtsfährt oder wendet, riskiert ein Bußgeld von rund 200 Euro, einen Punkt in Flensburg und ein Fahrverbot.
Vor allem bringen solche Fahrmanöver andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Wer in einen Stau gerät, muss deshalb bis zur nächsten regulären Ausfahrt weiterfahren oder den Stau abwarten.
Darf im Stau das Fahrzeug verlassen werden?
Steht der Verkehrüber längere Zeit still, ist der Wunsch nach einer kurzen Pause nachvollziehbar. Grundsätzlich sollte das Fahrzeug jedoch nur im Notfall verlassen werden, etwa um eine Unfallstelle abzusichern. Andernfalls droht ein Bußgeld.
Bei längeren Standzeiten drücken Polizei oder Ordnungsbehörden zwar häufig ein Auge zu. Dennoch sollte das Fahrzeug nicht unnötig verlassen und in der Nähe des Fahrzeugs geblieben werden. Ein Stau kann sich jederzeit wieder auflösen.
Außerdem dürfen Rettungskräfte nicht behindert werden. Auch Motorradfahrer fahren trotz Verbots manchmal zwischen den Fahrzeugen hindurch. Sich plötzlich öffnende Türen können deshalb schnell zur Gefahr werden.
Was ist bei einem Stau im Tunnel zu beachten?
Kommt es im Tunnel zu einem Stau, gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen. Es sollte möglichst ein Abstand von mindestens fünf Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten und frühzeitig eine Rettungsgasse gebildet werden.
Bei längerem Stillstand empfiehlt es sich, den Motor abzustellen. Außerdem sollten die Fenster geschlossen und die Lüftung auf Umluft gestellt werden. So gelangen weniger Abgase in den Innenraum.
Kommt es zu einem Notfall, geben Durchsagen und die Beschilderung im Tunnel wichtige Hinweise. Sie zeigen den Weg zu den Notausgängen und informieren über das richtige Verhalten.
Wie lässt sich ein Stau am besten überstehen?
Ist die Rettungsgasse gebildet, bleibt zunächst nur eines: Ruhe bewahren. Die Wartezeit kann beispielsweise für ein Hörbuch oder einen Podcast genutzt werden. Bei längeren Standzeiten empfiehlt es sich außerdem, den Motor abzustellen, um Kraftstoff zu sparen und die Umwelt zu schonen.
Auch ein Telefonat lässt sich im Stau manchmal erledigen. Das Smartphone darf jedoch nur genutzt werden, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Verstöße werden mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und je nach Verstoß weiteren Konsequenzen geahndet.
ACV-Checkliste: Staus möglichst vermeiden
– Stoßzeiten an Ferienwochenenden sowie freitagnachmittags und samstagvormittags möglichst meiden
– Navigationssysteme nutzen, Routenvorschläge aber kritisch prüfen
– Nach demÜberholen wieder auf die rechte Fahrspur wechseln
– Reißverschlussverfahren korrekt anwenden
– Vorausschauend fahren und unnötige Spurwechsel vermeiden
– Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr bilden
Den Standstreifen grundsätzlich f
Pressekontakt:
Philipp Mathey
Pressesprecher
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