Stadt Köln nach abgelehnten Abschiebungen in der Kritik -\“Vorsätzliches Staatsversagen\“- Mitglieder einer an der Schießerei in Köln-Mülheim beteiligten Großfamilie stehen auf Abschiebeliste

Auch Gregor Golland, Vize-Fraktionschef der CDU im NRW-Landtag, kritisierte Stadt Köln scharf.\“Das Versagen des Kölner Ausländeramtes wird immer größer. Offensichtlich versucht man bewusst, ausreisepflichtige Personen, darunter auch Straftäter und Sozialhilfeempfänger, unter fadenscheinigen Begründungen unbedingt vor einer rechtmäßigen Abschiebung zu bewahren\“, sagte Golland dem\“Kölner Stadt-Anzeiger\“.
Wie der\“Kölner Stadt-Anzeiger\“berichtet hatte, hatte die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld im November 2024 die Kölner Kollegen angeschrieben und eine Liste mit etwa 500 ausreisepflichtigen Personen aus Westbalkanstaaten vorgelegt – verbunden mit dem Angebot, entsprechende EU-Ausreisedokumente oder Passersatzpapiere zu beschaffen. Die Kölner Ausländerbehörde lehnte dies ab.
NRW-Fluchtministerin Verena Schäffer (Grüne) wollte sich nicht äußern. Eine Sprecherin erklärte:\“Das Land unterstützt mit den Zentralen Ausländerbehörden die kommunalen Ausländerbehörden bestmöglich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Das betrifft auch die konsequente Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht, prioritär bei Gefährdern und Straftätern.\“Zugleich hob die Sprecherin das Anliegen hervor,\“dass bestehende Bleiberechtsregelungen durch gut integrierte Geflüchtete rechtskonform in Anspruch genommen werden können\“. Die Entscheidung, welche Hilfe sie annehme, treffe die Kommune.
Der Fall erhält auch deshalb neue Brisanz, weil Angehörige einer der an der blutigen Auseinandersetzung auf der Berliner Straße in Köln-Mülheim am Montagabend beteiligten Großfamilien auf eben jener Coesfelder Liste auftauchen. Nach den bisherigen Ermittlungen lieferten sich die Roma-Großfamilien B. und D. am Montagabend eine gewaltsame Auseinandersetzung.
Der Kölner CDU-Fraktionsvorsitzende Bernd Petelkau forderte eine schonungslose Aufklärung.\“Wer nach einem ordnungsgemäßen Verfahren kein dauerhaftes Bleiberecht hat, muss zurückgeführt werden.\“Nur so bleibe der Rechtsstaat glaubwürdig.\“Rückführungen dürfen nicht am politischen Unwillen einzelner Kommunen scheitern\“, sagte der FDP-Landtagsfraktionsvorsitzende Henning Höne.
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