Software statt Excel: Wie private Vermieter die Nebenkostenabrechnung 2025 fristgerecht erstellen

Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2025 muss Mieterinnen und Mietern
grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 zugehen\“danach sind Nachforderungen
in der Regel ausgeschlossen. Die Vermieter-Software Mein Nebenkostenrechner
unterstützt private Vermieter dabei, die Abrechnung vollständig, nachvollziehbar
und fristgerecht zu erstellen.
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Berlin, 12.07.2026. Wer eine Wohnung vermietet und Betriebskosten auf
die Miete umlegt, muss jährlich abrechnen\“und dabei eine gesetzliche Frist
beachten: Nach§ 556 Abs. 3 BGB ist die Abrechnung dem Mieter spätestens zwölf
Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Für das
Abrechnungsjahr 2025 bedeutet das: Die Abrechnung muss grundsätzlich bis zum
31. Dezember 2026 zugehen. Versäumt der Vermieter die Frist, sind
Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen\“Guthaben des Mieters bleiben
dagegen auszuzahlen.
Typische Stolperstellen bei der Abrechnung
In der Praxis scheitern Abrechnungen selten an der Mathematik, sondern an den
Details: nicht umlagefähige Kostenarten, unpassende oder im Mietvertrag nicht
vereinbarte Verteilerschlüssel, fehlende Angaben zum Abrechnungszeitraum oder
eine Heizkostenabrechnung, die die Vorgaben der Heizkostenverordnung nicht
einhält. Seit 2023 kommt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und
Mieter nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz hinzu. Formale Fehler
können dazu führen, dass Mieter der Abrechnung widersprechen oder
Nachzahlungen nicht durchsetzbar sind.
Software führt Schritt für Schritt durch die Abrechnung
Die Web-Anwendung Mein Nebenkostenrechner (https://www.mein-nebenkostenrechner.de)
richtet sich an private Vermieter, die ihre Betriebskostenabrechnung selbst
erstellen\“ohne Fachsoftware-Schulung und ohne Tabellenkalkulation. Die
Abrechnung entsteht in vier Schritten: Objektdaten eingeben, Mieter und
Einheiten anlegen, Kosten eintragen, fertige Abrechnung als PDF erhalten.
Dabei deckt die Software die in der Praxis relevanten Punkte ab:
– 17 Kostenarten und 4 Verteilerschlüssel, angelehnt an die
Betriebskostenverordnung\“inklusive Hinweisen, welche Kosten umlagefähig sind
– Heizkostenabrechnung nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung sowie
Aufteilung der CO2-Kosten
– Plausibilitätsprüfung, die die Abrechnung vor dem Export auf typische
formale und rechnerische Auffälligkeiten durchsieht
– Objekt- und Mieterverwaltung mit Verbrauchsdaten, Fristen,
Übergabeprotokollen und Serienbriefen für Vermieter mit mehreren Einheiten
– Vorlagen und Muster rund um die Abrechnung sowie umfangreiche
Ratgeber-Inhalte, etwa zu Widerspruch, Mietspiegel und Kostenentwicklung
Der Einstieg ist kostenlos: Eine Abrechnung lässt sich vollständig anlegen
und durchrechnen, ohne dass Funktionen versteckt sind. Bezahlt wird erst für
den Export: Die Einzel-Abrechnung kostet 12,90 Euro, ein Paket mit fünf
Abrechnungen 49 Euro\“ohne Abo. Für Vermieter mit mehreren Objekten gibt es
Abo-Tarife ab 7,90 Euro pro Monat mit unbegrenzten PDF-Abrechnungen.
Die Software ist eine technische Hilfe zur Erstellung der Abrechnung und
ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung im Einzelfall\“
etwa bei Streitüber einzelne Kostenpositionen\“empfiehlt sich der Rat einer
Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts oder eines örtlichen Mieter- bzw.
Haus- und Grundeigentümervereins.
Über Mein Nebenkostenrechner
Mein Nebenkostenrechner (https://www.mein-nebenkostenrechner.de) ist eine
Web-Anwendung zur Erstellung von Nebenkosten- und Betriebskostenabrechnungen
für private Vermieter. Neben der eigentlichen Abrechnung bietet die Plattform
eine Objekt- und Mieterverwaltung, Heizkosten- und CO2-Kostenberechnung,
Vorlagen sowie Ratgeber- und Vergleichsdaten zur Entwicklung der Nebenkosten
in Deutschland.
Categories: Allgemein
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