Sicher zur Arbeit bei Eis und Glätte

\“Das A und O ist das richtige Schuhwerk\“, sagt Olaf Mewes vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA).\“Die Sohle sollte rutschhemmend und profiliert sein. Zusätzlich helfen Überzieher aus Mikrofaser. Bei besonders vereisten Flächen können Spikes unter der Schuhsohle befestigt werden, die sich im Eis versenken.\“Wo möglich, sollten vereiste Flächen gemieden und nur geräumte und gestreute Wege genutzt werden.
Gerade an besonders kalten Tagen mit Glättegefahr sollten Beschäftigte mehr Zeit für den Weg zur Arbeit einplanen.\“Werängstlich oder in Hektik ist, läuft unsicher. Fußgängerinnen und Fußgänger sollten daher bewusst langsamer laufen, kleinere Schritte setzen und mit dem ganzen Fuß auftreten\“, so Mewes.
Reflektierend, fluoreszierend, aktiv leuchtend
In den Herbst- und Wintermonaten ist es oft noch oder schon dunkel, wenn Beschäftigte sich auf den Weg zur Arbeit oder wieder nach Hause machen. Regen und Schneetreiben tragen dazu bei, dass sich die Sicht zusätzlich verschlechtert – sowohl für die Menschen auf den Wegen als auch für jene, die im Auto sitzen. Damit Fußgängerinnen und Fußgänger von Autofahrenden gut gesehen werden, sollten sie helle Kleidung tragen. Noch besser ist es, wenn retroreflektierendes Material an der Kleidung angebracht ist. Es wirft das auftreffende Scheinwerferlicht zurück zur fahrenden Person im Auto.\“Auf die Weise werden Menschen schon aus bis zu 140 Metern Entfernung gesehen, bei dunkler Kleidung erst ab 25 Metern\“, so Olaf Mewes.
Fluoreszierendes Rot, Orange oder Gelb sorgen bei Tageslicht oder in der Dämmerung für eine besonders gute Sichtbarkeit auf große Entfernungen und zusätzlich für einen guten Farbkontrast.
Bei Dunkelheit und ohneäußere Lichtquellen können Anwendungen mit aktiver Beleuchtung zur besseren Sichtbarkeit beitragen. Werden LEDs (englisch: light-emitting diode) an der Kleidung angebracht, sollten Fußgängerinnen und Fußgänger darauf achten, dass diese andere Verkehrsteilnehmende nicht blenden.
Gut zu wissen: Stürzen Beschäftigte trotz aller Vorsicht auf dem Weg zur Arbeit, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie übernimmt die Kosten für die Heilbehandlung und gegebenenfalls die anschließende Rehabilitation.\“Wichtig ist, dass Beschäftigte nach dem Sturz einen Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin aufsuchen und den Arbeitgeber informieren\“, so Olaf Mewes.
Welche Maßnahmen helfen, um in der Dunkelheit besser gesehen zu werden, ist auch hier (https://aug.dguv.de/verkehrssicherheit/sichtbarkeit-dunkelheit-verkehr/) zusammengefasst.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
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