Schnee und Eis: Pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz ist trotzdem Pflicht / Brossardt:\“Unternehmen haben aber gute betriebsinterne Lösungen gefunden\“

Nach bestehender Rechtslage müssen sich Arbeitnehmer über die Wetterlage informieren und entsprechend ihren Arbeitsweg planen. Die vbw verweist aber darauf, dass die meisten Unternehmen gute betriebsinterne Lösungen für den Fall entwickelt haben, dass ein Mitarbeitender wegen schlechten Wetters seinen Dienst verspätet oder gar nicht antritt. Brossardt:\“Der Arbeitgeber bringt dem Mitarbeiter in der Regel Kulanz entgegen. Dazu muss ihn der Arbeitnehmer aber sofort informieren, wenn er erkennt, dass er nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann.\“Es besteht kein allgemeiner Anspruch der Arbeitnehmer wegen Schnee und Eisglätte aus dem Homeoffice arbeiten zu können. Entscheidend sind hier die vertraglichen bzw. betrieblichen Vereinbarungen. Viele Arbeitgeber machen Homeoffice bei schwierigen Wetterbedingungen aber auch kurzfristig möglich, soweit dies betrieblich umsetzbar ist.
Passiert auf dem Weg zur Arbeit ein Unfall, soübernimmt regelmäßig die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die ärztliche Behandlung. Voraussetzung ist, dass der Unfall unverschuldet war und auf dem Weg zur Arbeit passiert ist. Auch auf den Arbeitgeber kommen im Fall extremer Wetterverhältnisse besondere Pflichten zu.So trägt er das Risiko für einen Arbeitsausfall durch eine kältebedingte Betriebsstörung.
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Christoph Schreiber, +49 (0) 89-551 78-361, christoph.schreiber@vbw-bayern.de
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