Ärzte undÄrztinnen müssen Verdacht auf eine Berufskrankheit melden

Hat der Arzt oder dieÄrztin den Verdacht, dass eine Erkrankung beruflich verursacht wurde, muss dies dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Diese Meldepflicht gilt auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Eine\“Anzeige auf Verdacht einer Berufskrankheit\“kann aber auch die betroffene Person selbst stellen.
Nach Eingang der Meldung ermittelt die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse von Amts wegen den Sachverhalt und prüft, ob die Erkrankung durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde oder nicht. Dafür nimmt der Unfallversicherungsträger Kontakt mit den betroffenen Personen und / oder beteiligten Ärzten oder Ärztinnen auf. In manchen Fällen kann auch ein fachärztliches Gutachten durch unabhängige Sachverständige nötig sein.
Bestätigt sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit, ist das vorrangige Ziel, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen, die von der medizinischen Versorgung bis zu beruflichen Eingliederungs-Maßnahmen reichen können. Verbleiben trotz der Reha-Maßnahmen körperliche Beeinträchtigungen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent, erhalten die Betroffenen eine Rente.
100 Jahre Berufskrankheiten-Verordnung
Seit 100 Jahren werden nicht nur Arbeitsunfälle, sondern auch Berufskrankheiten durch die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt. Am 12. Mai 1925 wurde die erste Berufskrankheiten-Verordnung erlassen.
Mehr zum Thema Berufskrankheiten lesen Sie der aktuellen Ausgabe 06/2025 der Fachzeitschrift DGUV forum (https://forum.dguv.de/aktuelle-ausgabe).
Weitere Informationen:
\“Eine soziale Errungenschaft wird 100 Jahre alt (https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2025/quartal_2/details_2_655494.jsp)\“
Informationsportal der DGUV zu Berufskrankheiten (https://www.dguv.de/de/versicherung/berufskrankheiten/index.jsp).
PRESSEKONTAKT:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Glinkastraße 40, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 13001-1414
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