Rezepturen: Apotheken kämpfen vor Gericht für faire Bezahlung

\“Rezepturen sind ein unersetzbarer Bestandteil der Arzneimittelversorgung. Gerade weil solche individuell hergestellten Arzneimittel in den Apotheken einen hohen Personal- und Sachaufwand erfordern, müssen die Krankenkassen sie auch ohne Wenn und Aber bezahlen\“, sagt DAV-Vorstandsmitglied Thomas Dittrich:\“Das Bundessozialgericht hat kürzlich festgestellt, dass die für die Rezeptur benötigten Fertigarzneimittel-Packungen komplett abgerechnet werden können – auch wenn bei der Herstellung nur ein Teil der Packung verwendet wurde. Das ist richtig so, denn sonst bleiben die Apotheken auf den Kosten sitzen. Schließlichkönnen sie die restliche Teilmenge des Fertigarzneimittels nirgendwo anders einsetzen. Bei ähnlichen Rechnungskürzungen von Krankenkassen müssen wir erneut die Sozialgerichte um Klärung ersuchen. In diesen Klagen geht es nicht um Fertigarzneimittel, sondern um Wirkstoffe. Auch hier wollen die Kassen nicht den vollen Preis der Abpackung zahlen, sondern nur den anteiligen Preis von daraus entnommenen Teilmengen. Und auch hier gilt: Wenn die Apotheken die Versicherten versorgen, müssen deren Kassen die Rechnung bezahlen.\“Dittrich kritisiert auch im geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) vorgesehene Neuregelungen:\“DieÄnderungen gehören ersatzlos gestrichen, weil sie die Krankenkassen entlasten sollen, aber damit die Apotheken belasten würden. Der DAV ist jederzeit bereit, mit den Krankenkassen über kostendeckende Abrechnungspreise zu verhandeln.\“
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