Pressezitat: Berliner Senat entscheidetüber Tempo 30: Deutsche Umwelthilfe kündigt rechtliche Schritte gegen geplante Abschaffung an

Aus juristischer Sicht ist der Berliner Senat nicht gezwungen, Tempo 30 abzuschaffen: Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt, dass Tempo 30 in Luftreinhalteplänen trotz Einhaltung der aktuellen Grenzwerte bestehen bleiben kann, da\“die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie bereits ab 2026 Verpflichtungen vorsieht, um sicherzustellen, dass die dort niedergelegten verminderten Grenzwerte ab 2030 (20 µg/m³ für Stickstoffdioxid) eingehalten werden.\“
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
\“Verkehrssenatorin Bonde hat kein Herz für die unter Dieselabgasen leidenden Menschen und will Berlin zu einer Fußgänger- und Fahrrad-feindlichen aber autogerechten Stadt machen. Mit Tempo 50 werden wir noch mehr überfahrene Fußgänger und Radfahrer erleben, mehr Autolärm bekommen und die krankmachende vergiftete Atemluft bleibt bestehen. Wir werden konkrete rechtliche Schritte für jede einzelne Straße prüfen, auf der Tempo 30 wegfallen soll.\“
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
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