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Presseerklärung für Kai Wegner

 

Der Tagesspiegel formuliert heute im Checkpoint die Behauptung, dass mein Mandant dieÖffentlichkeit bewusst getäuscht habe. Diese Aussage ist haltlos. Es gibt hierfür keine Grundlage. Auch die vom Tagesspiegel hierfür in Bezug genommene Begründung trägt diese Aussage nicht. Insbesondere hat sich der Regierende Bürgermeister zur Frage, wann er am 3. Januar 2026 mit den Krisenstäben, dem Stromnetz Berlin, der Bundesregierung, dem Bundeskanzleramt und dem Bundesinnenminister telefoniert hat, entgegen der Darstellung nicht geäußert, sondern lediglich ergänzend nochmals darauf hingewiesen, in welcher Zeit er Tennis gespielt hat. Ich bin daher beauftragt worden zu prüfen, inwiefern gegen diese kampagnenartige Formulierung presserechtliche Schritte einzuleiten sind.

Prof. Dr. Christian Schertz

Rechtsanwalt

Pressekontakt:

Rechtsanwalt
Prof. Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Mail: cs@schertz-bergmann.de

Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell

Posted by on 17. März 2026.

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Categories: Allgemein

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