Pflichtteilsanspruch bei Trennung und Scheidung

Rechtsanwalt Kirchhof:
Eine bloße Trennung ändert zunächst nichts am Pflichtteilsrecht. Solange die Ehe rechtlich besteht, bleibt der Ehepartner gesetzlicher Erbe und damit auch pflichtteilsberechtigt. Das gilt selbst dann, wenn die Eheleute schon längere Zeit getrennt leben.
Redaktion: Bedeutet das, dass ein getrennt lebender Ehepartner im Todesfall weiterhin Ansprüche geltend machen kann?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Ja, grundsätzlich schon. Wird der getrennt lebende Ehepartner im Testament nicht bedacht, kann er dennoch seinen Pflichtteil verlangen. Entscheidend ist allein, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes noch bestand.
Redaktion: Wann verliert ein Ehepartner denn seinen Pflichtteilsanspruch?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Der Pflichtteil entfällt, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung bereits vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. In dieser Konstellation geht das Gesetz davon aus, dass die eheliche Bindung rechtlich keine Rolle mehr spielen soll. Dann besteht weder ein gesetzliches Erbrecht noch ein Pflichtteilsanspruch.
Redaktion: Wie wirkt sich eine Scheidung auf den Pflichtteil aus?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Mit der rechtskräftigen Scheidung entfällt das gesetzliche Erbrecht vollständig. Der geschiedene Ehepartner hat dann keinerlei Pflichtteilsansprüche mehr. Die frühere Ehe spielt erbrechtlich keine Rolle mehr.
Redaktion: Und wie sieht es bei Kindern aus? Haben Trennung oder Scheidung der Eltern Einfluss auf deren Pflichtteilsrecht?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Nein. Für Kinder ist die Situation eindeutig. Ihr Pflichtteilsrecht bleibt bestehen, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet, getrennt oder geschieden waren. Entscheidend ist allein die Abstammung, nicht das Verhältnis innerhalb der Familie.
Redaktion: Selbst dann, wenn kein Kontakt mehr zum Elternteil bestand?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Auch dann. Das Pflichtteilsrecht knüpft nicht an persönliche Nähe oder familiären Kontakt an. Selbst bei jahrelanger Funkstille bleibt der Anspruch bestehen, sofern keine wirksame Enterbung mit Pflichtteilsentziehungsgründen vorliegt.
Redaktion: In der Praxis spielen Patchwork-Familien eine große Rolle. Welche Besonderheiten gelten hier?
Rechtsanwalt Kirchhof:
In Patchwork-Konstellationen kommt es häufig zu Missverständnissen. Stiefkinder haben kein Pflichtteilsrecht gegenüber dem Stiefelternteil, solange keine Adoption erfolgt ist. Umgekehrt behalten die leiblichen Kinder ihren Anspruch auch nach einer neuen Ehe des Elternteils.
Redaktion: Was raten Sie Mandanten, die klare Verhältnisse schaffen wollen?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Gerade bei Trennung, Scheidung oder neuen Familienstrukturen sollte man seine erbrechtliche Situation frühzeitig prüfen lassen. Mit einer klaren testamentarischen Regelung lassen sich spätere Streitigkeiten meist vermeiden und die gewünschte Nachlassverteilung rechtssicher gestalten.
Categories: Allgemein
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