Pflegereform: Eckpunkte des Zukunftspakts liegen vor – große Worte, wenig Verbindliches

Die Arbeitsgruppe stellte ihre Ergebnisse auf einer Pressekonferenz gemeinsam mit Vertretern der Länder vor. Dem offiziellen Bericht zufolge sollen künftig unter anderem regelmäßige Gesundheits-Check-ups zur frühzeitigen Erkennung pflegesensitiver Risiken und ein verbesserter Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung helfen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden bzw. früher zuerkennen. Zudem sieht der Bericht Initiativen zur Entbürokratisierung, zur Stärkung der Versorgung in ländlichen Regionen und zur Förderung von Innovation und Digitalisierung vor.
Zentrale Finanzfragen bleiben jedoch vage. Zwar halten Bund und Länder an der Systematik des Teilleistungssystems fest und prüfen Maßnahmen zur Begrenzung von Eigenanteilen, doch konkrete politische Entscheidungen oder verbindliche Finanzierungsmodelle sind im Bericht nicht enthalten. Für den weiteren Prozess ist vorgesehen, dass das Bundesministeriumfür Gesundheit nach interner Abstimmung zusammen mit den Ländern im Februar 2026 weitere Finanzierungsfragen beraten will.
\“Dass die Politik den Reformbedarf in der Pflege inzwischen erkannt hat, ist das absolute Minimum. Doch eine Landkarte voller Optionen ersetzt keine Entscheidungen. Wer zentrale Fragen zur Finanzierung und zur echten finanziellen Entlastung erneut offenlässt, verlängert den Stillstand. Dieser Bericht ist kein Reformmotor, sondern vor allem ein weiteres Papier, das Zeit kostet, während Pflegebedürftige weiter zahlen\“, sagt Johannes Haas, GeschäftsführerVerbund Pflegehilfe.
Haas ergänzt:\“Die soziale Pflegeversicherung lässt sich nicht länger mit Ankündigungen und Prüfaufträgen\“reformieren\“. Reden ist keine Entlastung. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen endlich konkrete Lösungen – keine weiteren Warteschleifen. Ein Gesetzentwurf muss jetzt kommen: mit klaren Finanzierungsregeln und dem politischen Willen, soziale Härten tatsächlich zu beenden.\“
DerVerbund Pflegehilfefordert daher, dass aus den jetzt vorgelegten Eckpunkten sofort ein politisch verbindlicher Gesetzesentwurf entwickelt wird, der substanzielle Schritte zur Entlastung von Pflegebedürftigen und zur Sicherstellung der Pflegeversorgung enthält.
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