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Pflegegrad 2025: Was sich für Pflegegeldempfänger jetztändert

Mit Jahresbeginn 2025 traten neue gesetzliche Regelungen für die häusliche Pflege in Kraft. Im Mittelpunkt stehen Veränderungen bei der Einstufung in Pflegegrade und der Auszahlung des Pflegegeldes. Ziel der Reform ist es, mehr Klarheit zu schaffen und Betroffenen den Zugang zu Unterstützungsleistungen zu erleichtern. Dennoch stehen viele Pflegebedürftige und deren Angehörige weiterhin vor bürokratischen Hürden und Unsicherheiten im Antragsprozess. Eine fundierte Auseinandersetzung mit den aktuellen Rahmenbedingungen ist daher wichtiger denn je.

Pflegegrad: Bedeutung und Einstufung
Seit der Pflegereform im Jahr 2017 ersetzen Pflegegrade die früheren Pflegestufen. Sie spiegeln das Maß der Selbstständigkeit einer Person wider und werden durch den Medizinischen Dienst (MD) mittels eines strukturierten Begutachtungsverfahrens – dem sogenannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA) – ermittelt. Dabei fließen sechs Lebensbereiche in die Bewertung ein:

1. Körperliche Beweglichkeit
2. Geistige und kommunikative Fähigkeiten
3. Psychosoziale Auffälligkeiten und Verhaltensweisen
4. Selbstständigkeit bei der Körperpflege und Ernährung
5. Umgang mit Krankheiten und medizinischer Versorgung
6. Gestaltung des Alltags und soziale Teilhabe

Die Skala reicht von Pflegegrad 1 (geringer Unterstützungsbedarf) bis Pflegegrad 5 (schwerste Einschränkungen mit hohem Pflegeaufwand).

Pflegegeld 2025: Höhe und Voraussetzungen

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung, die an Pflegebedürftige ausgezahlt wird, wenn sie im häuslichen Umfeld – etwa durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen – betreut werden. Die Höhe der monatlichen Zahlungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:

– Pflegegrad 2: 347€
– Pflegegrad 3: 599€
– Pflegegrad 4: 800€
– Pflegegrad 5: 990€

Personen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld, können jedoch Sachleistungen und Unterstützungsangebote wie Beratung oder Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen.

Gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsätze (§ 37.3 SGB XI)

Wer Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, regelmäßig einen sogenannten Beratungseinsatz durch eine anerkannte Pflegefachkraft in Anspruch zu nehmen. Diese Maßnahme dient der Sicherstellung der Pflegequalität zu Hause. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:

– Pflegegrad 2 und 3: mindestens alle 6 Monate
– Pflegegrad 4 und 5: mindestens alle 3 Monate
– Pflegegrad 1: optional, aber empfehlenswert

Bei fehlenden Nachweisen kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz aussetzen.

Finanzielle Hilfe für Wohnraumanpassung

Zusätzlich haben Pflegebedürftige Anspruch auf Zuschüsse für bauliche Veränderungen, die das Wohnen erleichtern – sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem der Einbau von Treppenliften, barrierefreie Badezimmer oder verbreiterte Türen. Die Pflegekasse unterstützt solche Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Einzelmaßnahme, auch mehrere Maßnahmen können gleichzeitig beantragt werden.

Pflegeexperten raten zu frühzeitigem Antrag

Pflegeberater:innen empfehlen, sich frühzeitig um einen Pflegegrad zu bemühen – am besten schon bei den ersten Anzeichen von Einschränkungen. Daten des Medizinischen Dienstes zeigen: Im Jahr 2024 wurde rund ein Drittel der Erstanträge entweder abgelehnt oder mit einem niedrigeren Pflegegrad bewertet als ursprünglichbeantragt.
„Wer sich gründlich auf die Begutachtung vorbereitet, hat bessere Chancen, den tatsächlichen Pflegebedarf korrekt feststellen zu lassen“, erklärt Susanne Wolf, Pflegedienstleiterin aus Hessen.

Digitalisierung bringt Erleichterung

Im Rahmen der Pflegereform 2025 ist auch eine Digitalisierung des Begutachtungsverfahrens geplant. Die Antragstellung soll künftig online über ein zentrales Portal möglich sein. Erste Regionen – etwa in Hessen – testen bereits digitale Schnittstellen, die es Pflegeberater:innen ermöglichen, auf relevante Akten elektronisch zuzugreifen. Damit sollen Bearbeitungszeiten verkürzt und Verfahren transparenter gestaltet werden.

Posted by on 7. August 2025.

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Categories: Allgemein

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