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Pfändungsfreigrenzen 2026: Neue Werte ab 1. Juli

 

Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Was ändert sich für Schuldnerinnen und Schuldner?
Jörg Engel: Die Anpassung bringt erst einmal etwas Entlastung. Der unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1.587,40 Euro monatlich, außerdem erhöhen sich die Beträge für unterhaltsberechtigte Personen. Für Betroffene heißt das: Ein größerer Teil des Einkommens bleibt geschützt.

Was bedeutet der Begriff Vollpfändungsgrenze?
Jörg Engel: Die Vollpfändungsgrenze bezeichnet den Betrag, ab dem Einkommen vollständig pfändbar werden kann. Nach den neuen Werten liegt diese Grenze bei 4.866,30 Euro monatlich. Bis zu diesem Einkommen wird also nicht das gesamte Geld gepfändet, sondern nur der Teil oberhalb der jeweiligen Freigrenzen.

Heißt das, wenn ein Schuldner mehr als 4.866,30 Euro monatlich verdient, kann sein ganzes Gehalt gepfändet werden, egal wie viele Unterhaltsverpflichtungen bestehen?
Jörg Engel: Die Vollpfändungsgrenze bedeutet nicht, dass bei einem Einkommen über 4.866,30 Euro das gesamte Gehalt verloren ist; vielmehr steigt der pfändbare Teil des Einkommens stufenweise an, wobei Unterhaltspflichten den Schutzbetrag erhöhen.

Müssen Schuldner selbst etwas unternehmen?
Jörg Engel: Das hängt vom Einzelfall ab. Bei einer Lohnpfändung berücksichtigen Arbeitgeber die neuen Werte grundsätzlich automatisch, bei einem P-Konto oder bei Unterhaltspflichten kann es aber sinnvoll oder nötig sein, Nachweise vorzulegen, damit die höheren Freibeträge korrekt erfasst werden. Wer unsicher ist, sollte die Unterlagen prüfen und bei Bedarf schnell reagieren.

Was raten Sie Betroffenen ganz praktisch?
Jörg Engel: Wichtig ist, Post von Gericht, Arbeitgeber oder Bank nicht zu ignorieren. Schuldner sollten prüfen, ob die Pfändung korrekt ist, ob Unterhaltspflichten richtig berücksichtigt wurden und ob ein P-Konto eingerichtet werden sollte. Frühzeitiges Handeln kann verhindern, dass unnötig viel Geld verloren geht.

Posted by on 1. Juli 2026.

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Categories: Allgemein

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