Ohne echte Fallunabhängigkeit bleibt die Krankenhausreform Stückwerk: DEKV kritisiert unzureichende Anpassungen im aktuellen Referentenentwurf

\“Eine nachhaltige Reform gelingt nur, wenn die Krankenhausbudgets vollständig von der Leistungsmenge entkoppelt werden\“, betont Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV. Die geplante Verschiebung der Vorhaltevergütung auf das Jahr 2028 greife zu kurz. Denn auch in ihrer vorgesehenen Ausgestaltung bleibe sie faktisch an Fallzahlen gebunden: 40 Prozent der Vergütung basieren direkt auf den aktuell erbrachten Leistungen, die übrigen 60 Prozent – als sogenannte Vorhaltepauschalen deklariert – orientieren sich an der Fallzahl der Vorjahre.
Eine echte Transformation der Krankenhauslandschaft brauche jedoch eine verlässliche, bedarfsorientierte und planungssichere Finanzierung – unabhängig von Fallzahlen. Nur so ließen sich Versorgungsqualität und wirtschaftliche Tragfähigkeit gleichermaßen sichern.
Der DEKV fordert daher eine grundlegendeÜberarbeitung der Vorhaltefinanzierung im KHAG, um dem Reformanspruch gerecht zu werden und die strukturellen Herausforderungen im Krankenhauswesen nachhaltig zu lösen.
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