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Notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf – Gesetzliche Pflicht schützt vor Risiken

 

Dortmund – Beim Immobilienkauf schreibt der Gesetzgeber in§ 311b Abs. 1 BGB die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags zwingend vor. Ohne die notarielle Form ist der Vertrag grundsätzlich nicht wirksam.

Erst durch die Beurkundung entsteht ein formgültiger Kaufvertrag, der anschließend als Grundlage für die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch dient. Wir haben mit Marius Hebebrand, einemNotar in Dortmund, gesprochen. Er begleitet täglich Immobilienkäufe und erklärt, welche Aufgaben der Notar übernimmt und warum die Beurkundungspflicht eingeführt wurde.

Warum die notarielle Beurkundung Pflicht ist

_\“Ein Immobilienkauf gehört zu den wirtschaftlich bedeutendsten Entscheidungen im Leben vieler Menschen\“_, sagt Notar Marius Hebebrand. _\“Die notarielle Beurkundung schützt Käufer und Verkäufer vor übereilten Entscheidungen, klärt rechtliche Risiken und stellt sicher, dass beide Parteien umfassend informiert sind.\“_

Der Notar hat eine gesetzlich verankerte Neutralitätspflicht. Er darf keine der beiden Seiten bevorzugen und muss den Vertrag ausgewogen gestalten. Die Beurkundung dient zudem der Warn-, Aufklärungs- und Beweisfunktion: Alle Regelungen werden vollständig verlesen, erläutert und in einer verbindlichen Urkunde dokumentiert.

Wichtig: Ein ohne Notar geschlossener Vertrag ist grundsätzlich nichtig, kann aber nach § 311b BGB ausnahmsweise geheilt werden, wenn die Auflassung erklärt und die Eintragung im Grundbuch vollzogen wird. Hebebrand betont jedoch: _\“Auf diese Ausnahme sollte sich niemand verlassen. Die notarielle Beurkundung ist der rechtssichere Weg.\“_

Welche Aufgaben der Notarübernimmt

Im Rahmen eines Immobilienkaufs koordiniert der Notar die rechtlichen Schritte und sorgt für eine sichere Abwicklung. Dazu gehören insbesondere:

* neutrale Beratung beider Parteien vor der Unterzeichnung
* Prüfung des Grundbuchs auf Belastungen und Rechte Dritter
* Erstellung und notarielle Beurkundung des Kaufvertrags
* Einleitung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Käufers
*Überwachung der Voraussetzungen für die Kaufpreisfälligkeit
* Mitteilung an das Finanzamt zur Festsetzung der Grunderwerbsteuer
* Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen zur späteren Eigentumsumschreibung

_\“Wir Notareüberwachen den rechtlichen Ablauf, sorgen für Transparenz und stellen sicher, dass alle Schritte korrekt vorbereitet werden\“_, erläutert Marius Hebebrand. _\“Die tatsächliche Kaufpreiszahlung erfolgt aber zwischen den Parteien bzw. über deren Banken.\“_

Kosten sind gesetzlich festgelegt

Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich geregelt. Preisvergleiche bringen daher keine Einsparungen. Die Gebühren orientieren sich am Kaufpreis und dem gesetzlich festgelegten Geschäftswert.

Typischerweise liegen die Notar- und Grundbuchkosten zusammen bei rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro ergibt dies Gesamtkosten von etwa 4.500 bis 5.000Euro, je nach Höhe der zu bestellenden Finanzierungsgrundschuld.

_\“Dass alle Notare in Deutschland die gleichen Gebührensätze berechnen müssen, sorgt für Transparenz und Planungssicherheit\“_, erklärt Marius Hebebrand.

Über Notar Marius Hebebrand

Marius Hebebrand ist Notar in Dortmund und Anwalt für Arbeitsrecht. Er betreut Privatpersonen und Unternehmen in notariellen Angelegenheiten wie Immobilienkauf, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Unternehmensgründung. Zudem bietet er als Fachanwalt fundierte Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mandanten profitieren von persönlichem Service, Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung.

Alle Informationen zur notariellen Begleitung beim Immobilienkauf finden Sie auf dieser Seite:https://hebebrand.net/notar-hauskauf

Posted by on 28. November 2025.

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Categories: Allgemein

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