Neues Gesetz zuröffentlichen Beschaffung: Deutsche Umwelthilfe kritisiert unzureichende Berücksichtigung des Umweltschutzes

Hierzu erklärt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
\“Dieses neue Gesetz reicht nicht aus. Zum einen sind viel zu wenige Produkte als besonders geeignet für eine umweltbezogene Beschaffung eingestuft worden. Bauprodukte, Autos, Verpackungen, Elektrogeräte oder Batterien sind nicht dabei. Es ist zudem völlig unzureichend, dass nur ein Umweltkriterium berücksichtigt werden muss. Das wird der Rohstoff- und Klimakrise nicht gerecht. Bei öffentlichen Ausschreibungen sollten weitreichendere Mindestanforderungen gestellt werden. Zudem besteht bei vielen Produkten die Gefahr, dass soziale und ökologische Belange, wie zum Beispiel faire Arbeitsbedingungen oder die Reparaturfähigkeit eines Produktes, gegeneinander ausgespielt werdenkönnen. Soziale und ökologische Aspekte sollten gleichermaßen verpflichtend sein.\“
Noch nicht entschieden wurde darüber, welche Produkte über eine Negativliste von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden. Die DUH fordert eine deutliche Ausweitung der Beschaffungsverbote auf besonders klimaschädliche Produkte, wie zum Beispiel auf Einwegtüten aus allen Materialien, neue Ölheizungen oder Papierprodukte ohne den Blauen Engel.
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
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Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
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