Neues Gesetz gefährdet Pflege-WGs in Mecklenburg-Vorpommern / bpa fordert rechtliche Klarstellungen und Abbau von Bürokratie

\“Der Gesetzentwurf sieht weitere Einschränkungen vor, die in der Praxis zu Rechtsunsicherheit und Investitionshemmnissen führen können\“, warnt der bpa-Landesvorsitzende Michael Beermann.\“Pflege-WGs gehören nicht nur zu den bei Angehörigen besonders beliebten Versorgungsformen, sondern sind auch ein wichtiger Baustein in der pflegerischen Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Sie dürfen nicht durch zusätzliche ordnungsrechtliche Vorgaben belastet werden.\“Beermann fordert eineÜbergangsregelung für bestehende WGs bis 2031 und eine klare Abgrenzung von stationären Versorgungsformen.
Deutlicher müsse der Gesetzentwurf auch bei der Verhinderung von doppelten Prüfstrukturen werden:\“Die Zusammenarbeit der Prüfbehörden muss klar gesetzlich geregelt werden, um Doppelprüfungen zu verhindern, überflüssige Meldepflichten müssen gestrichen werden. Hinter seinem eigentlichen Anspruch, Bürokratie zu reduzieren, bleibt das Gesetz in dieser Form deutlich zurück\“, so Beermann.
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