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Neue Regelungen für Drohnenflüge in Kontrollzonen: BVCP begrüßt praxisgerechtere Lösungen für Fernpiloten

 

Der Bundesverband Copter Piloten (BVCP) begrüßt die neuen Regelungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS) in Kontrollzonen deutscher Verkehrsflughäfen. Mit der Veröffentlichung der NfL 2026-1-3884 und der nun beginnenden Umsetzung durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) werden wichtige Voraussetzungen geschaffen, um Drohnenflüge in vielen Bereichen von Kontrollzonen künftig einfacher, planbarer und praxisgerechter durchführen zu können.

In den vergangenen Monaten hatten sich zahlreiche Mitglieder des BVCP an den Verband gewandt, nachdem Genehmigungen für Drohnenflüge innerhalb von Kontrollzonen zunehmend restriktiv gehandhabt oder in vielen Fällen gar nicht mehr erteilt wurden. Betroffen waren sowohl gewerbliche Einsätze, beispielsweise für Vermessung, Inspektion oder Dokumentation, als auch Flüge privater Fernpiloten.

Der BVCP hat diese Entwicklung frühzeitig aufgegriffen und die Anliegen seiner Mitglieder gegenüber den zuständigen Behörden adressiert. In mehreren Gesprächen und Schreiben an die Deutsche Flugsicherung (DFS) sowie das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat sich der Verband für praktikable, rechtssichere und bundesweit nachvollziehbare Verfahren eingesetzt.

\“In den vergangenen Monaten haben sich zahlreiche Mitglieder an uns gewandt, weil Genehmigungen für Drohnenflüge in den von der Deutschen Flugsicherung verwalteten Kontrollzonen vielfach nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt erteilt wurden. Diese Entwicklung hat viele private, vor allem aber gewerbliche Fernpiloten vor erhebliche praktische Probleme gestellt. Deshalb haben wir den Dialog mit der Deutschen Flugsicherung und dem Luftfahrt-Bundesamt gesucht und uns für rechtssichere, praktikable und zugleich sichere Lösungen eingesetzt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun ein neuer Weg eingeschlagen wird, der sowohl den Sicherheitsanforderungen des bemannten Luftverkehrs als auch den berechtigten Interessen der Drohnenbetreiber Rechnung trägt. Entscheidend wird jetzt sein, wie die neuen Verfahren an den einzelnen Flughäfen umgesetzt werden.\“

Christoph Bach, Vorsitzender des Bundesverband Copter Piloten e. V. (BVCP)

Mit der neuen Regelung können künftig für festgelegte Bereiche innerhalb von Kontrollzonen allgemeine Flugverkehrskontrollfreigaben veröffentlicht werden. Dadurch entfällt in diesen Bereichen die bislang erforderliche individuelle Einzelfreigabe, sofern die jeweils veröffentlichten Voraussetzungen eingehalten werden. Für Flüge in unmittelbarer Flughafennähe, in sensiblen Bereichen oder oberhalb der festgelegten Höhenbegrenzungen bleibt eine individuelle Freigabe weiterhin erforderlich.

Der BVCP weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die neuen Regelungen nicht automatisch an allen Flughäfen gleichermaßen gelten. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und flughafenspezifisch durch die DFS. Maßgeblich bleiben daher stets die für die jeweilige Kontrollzone veröffentlichten Verfahren, Allgemeinverfügungen sowie ergänzende Informationen in der AIP Germany und gegebenenfalls NOTAM.

Genaueres beschreibt der BVCP in seinem Fachbeitrag in den BVCP-News und in der Rubrik\“Copter&Recht\“.

Aus Sicht des BVCP stellen die neuen Verfahren einen wichtigen Beitrag zur besseren Integration unbemannter Luftfahrtsysteme in den kontrollierten Luftraum dar. Sie können dazu beitragen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wiederkehrende Standardverfahren zu vereinfachen und sowohl privaten als auch gewerblichen Fernpiloten mehr Planungssicherheit zu geben, ohne dabei das hohe Sicherheitsniveau des bemannten Luftverkehrs zu beeinträchtigen.

Der BVCP wird die Einführung der neuen Verfahren an den einzelnen Verkehrsflughäfen in den kommenden Wochen aufmerksam begleiten und deren praktische Auswirkungen für Fernpiloten fachlich bewerten.

Posted by on 24. Juli 2026.

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Categories: Allgemein

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