\“nd.DieWoche\“: Sonderrecht bestätigt – Kommentar zur Entscheidung des BVerfGüber Sonderrechte der Kirchen als Arbeitgeber

Karlsruhe stärkte jetzt einmal mehr ein Sonderrecht der Kirchen. Dabei erfüllt die große Mehrheit der 687.000 bei der Diakonie Beschäftigten keinen sogenannten Verkündigungsauftrag, sondern pflegt Alte und Kranke, betreut Kinder, unterrichtet weltliche Fächer. Und trotzdem nötigt die Diakonie gerade in Ostdeutschland viele dieser Menschen, die etwa durch Betreiberwechsel von Kliniken oder Pflegeheimen unter ihre\“Obhut\“geraten, zum Beitritt. Sieübt so in eigentlich unzulässiger Weise Macht aus, zumal die von ihr betriebenen Einrichtungen zu großen Teilen staatlich finanziert sind. Das ist angesichts der heutigen konfessionellen Vielfalt und der Säkularisierung der Gesellschaft ein skandalöser Anachronismus, der nur mit der festen Verankerung von Lobbyisten im politischen Berlin zu erklären ist.
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