Nachhaltigkeitsregulierung in der Praxis: Umsetzung aktueller ESG-Anforderungen für Kreditinstitute

Nachhaltigkeitsaspekte sind inzwischen fester Bestandteil der Bankenaufsicht. Neben den Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung rücken insbesondere ESG-Risiken in den Fokus von Aufsichtsbehörden und Prüfern. Mit den Vorgaben nach § 26c KWG, den Anforderungen der MaRisk sowie den neuen EBA-ESG-Leitlinien werden Kreditinstitute verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken systematisch in ihre Risikosteuerungs- und Geschäftsprozesse einzubinden. Gleichzeitig entstehen neue Anforderungen an Datenqualität, Governance-Strukturen und interne Kontrollsysteme.
Auch die geplanten Weiterentwicklungen auf europäischer Ebene sowie die Umsetzung regulatorischer Vorgaben im Rahmen der CSRD und weiterer ESG-Initiativen erhöhen den Handlungsdruck. Unternehmen müssen ihre Prozesse anpassen und belastbare Konzepte zur Erfassung, Bewertung und Steuerung von ESG-Risiken entwickeln.
Herausforderungen bei Risikomanagement, Offenlegung und Meldewesen
Die praktische Umsetzung der ESG-Regulierung stellt viele Institute vor organisatorische und fachliche Herausforderungen. Neben der Integration von ESG-Faktoren in Risikotragfähigkeitskonzepte und Risikosteuerungsprozesse spielen auch Melde- und Offenlegungspflichten eine zentrale Rolle. Anforderungen nach Artikel 449a CRR, neue EBA-Vorgaben zur ESG-Offenlegung sowie Entwicklungen im ESG-Meldewesen erfordern eine enge Verzahnung von Fachbereichen, Risikomanagement undIT.
Darüber hinaus zeigen Erfahrungen aus Jahresabschlussprüfungen und internen Prüfungen, dass insbesondere bei der praktischen Umsetzung von ESG-Anforderungen weiterhin Defizite bestehen. Häufige Mängel betreffen die Dokumentation, Datenverfügbarkeit, Methodik sowie die Einbindung von ESG-Risiken in bestehende Steuerungsprozesse.
Inhalte des Seminars zur Nachhaltigkeitsregulierung
Im Seminar werden unter anderem folgende Themen behandelt:
– Aktuelle Entwicklungen der ESG-Regulierung und Nachhaltigkeitsberichterstattung
– Anforderungen aus CSRD, EU-Taxonomie und weiteren regulatorischen Vorgaben
– Umsetzung der ESG-Anforderungen nach§ 26c KWG und MaRisk
– Anwendung der EBA-ESG-Leitlinie und aufsichtsrechtlicher Vorgaben für Kreditprozesse
– ESG-Meldewesen und ESG-Offenlegung nach Artikel 449a CRR
– Auswirkungen auf Datenmanagement, Prozesse und IT-Strukturen
– ESG-Metriken und deren Bedeutung für die Institutssteuerung
– Erfahrungen aus Prüfungen sowie typische Umsetzungsfehler und Handlungsschwerpunkte
– Risikoplan nach KWG und aktuelle Entwicklungen im Aufsichtsrecht
Relevanz für Fach- und Führungskräfte im Finanzsektor
Das Thema Nachhaltigkeitsregulierung betrifft zahlreiche Funktionen innerhalb von Kreditinstituten. Besonders relevant sind die Anforderungen für Fach- und Führungskräfte aus Risiko-Controlling, Risikomanagement, Revision, Meldewesen, Compliance sowie Marktfolge Kredit und Treasury. Darüber hinaus richtet sich die Thematik an Nachhaltigkeitsbeauftragte, Projektverantwortliche, Vorstandsmitglieder, Beraterinnen und Berater sowieweitere Personen, die mit ESG-Anforderungen und Nachhaltigkeitsstrategien befasst sind.
Referentinnen
Daniela Klotzbach ist Lead Specialist Regulatory&Compliance Financial Services bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt am Main. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen bei Kreditinstituten sowie auf Fragestellungen rund um ESG-Regulierung und ESG-Offenlegung.
Carmen-Isabel Kutzner ist Prüfungsleiterin und verfügt über langjährige Erfahrung im Bankenaufsichtsrecht. Zu ihren fachlichen Schwerpunkten gehören Meldewesen, Compliance, Datenqualität sowie ESG- und Nachhaltigkeitsthemen im regulatorischen Umfeld.
Das Seminar„Nachhaltigkeitsregulierung in der Praxis – Umsetzung der aktuellen ESG-Regulierung“ findet am 18. September 2026 als Online-Veranstaltung statt.
Categories: Allgemein
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