Mitteilungsverpflichtung nach§146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO) für Registrierkassen

Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme oder Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) einsetzen, müssen diese gegenüber der Finanzverwaltung anzeigen. Dies gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Branche.
Wie erfolgt die Meldung?
Die Meldung muss elektronischüber das Online-Portal der Finanzverwaltung erfolgen. Die Übermittlung erfolgt über das ELSTER-Portal (www.elster.de) oder einer alternativen Software mit ERiC-Schnittstelle, wo Unternehmer ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt bekommen. Hierbei sind folgende Angaben zu machen:
-Art der verwendeten Kassensysteme
-Anzahl der eingesetzten Kassen
-Seriennummer der jeweiligen Registrierkasse
-Datum der Inbetriebnahme
-Art der verwendeten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
Fristen und Konsequenzen bei Nichtmeldung
Das Mitteilungsverfahren steht seit dem 1. Januar 2025 zur Verfügung. Unternehmen haben eine Frist vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Juli 2025, um ihre Kassensysteme ordnungsgemäß zu melden.
Die Mitteilungspflicht sollte unverzüglich nach Inbetriebnahme eines Kassensystems erfolgen. Das Bundesministerium der Finanzen hat jedoch Übergangsfristen eingeräumt. Dennoch wird dringend empfohlen, die Meldung zeitnah vorzunehmen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Unternehmen, die ihrer Mitteilungspflicht nicht nachkommen, müssen mit steuerlichen Nachteilen oder Sanktionen rechnen. Das Finanzamt kann bei Verstößen gegen die Mitteilungsverpflichtung Bußgelder verhängen.
Weiterführende Informationen
Für weiterführende Informationen stehen die Finanzämter sowie das ELSTER-Portal zur Verfügung. Zudem gibt es regelmäßig aktualisierte FAQ-Seiten auf den Internetauftritten der Finanzverwaltungen der Bundesländer.
Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, um steuerrechtliche Probleme zu vermeiden. Eine frühzeitige Registrierung und die ordnungsgemäße Führung der elektronischen Kassensysteme tragen zu einer reibungslosen Abwicklung der steuerlichen Pflichten bei.
Categories: Allgemein
No Responses Yet
You must be logged in to post a comment.