Mehr Anlaufstellen für Berufskraftfahrer: Sehüberprüfung jetzt auch in Augenoptikbetrieben möglich

Die Neuregelung betrifft die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE und C1E für Lastkraftwagen sowie D, D1, DE und D1E für Busse sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Wer eine solche Fahrerlaubnis beantragt oder verlängert, muss gegenüber der Behörde eine Untersuchung seines Sehvermögens nachweisen. Mit der neuen Regelung können nun auch Augenoptikbetriebe die dafür vorgesehenen Überprüfungen der zentralen Tagessehschärfe, des Farbensehens, des Kontrast- oder Dämmerungssehens, des Gesichtsfelds und des Stereosehens durchführen und die entsprechende Bescheinigung ausstellen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungenerfüllen.
\“Für Lkw- und Busfahrer wird es künftig deutlich mehr Möglichkeiten geben, die vorgeschriebene Sehüberprüfung wohnortnah und ohne unnötige Wartezeiten durchführen zu lassen. Gleichzeitig ist die Neuregelung ein wichtiger berufspolitischer Erfolg für die Augenoptik: Der Gesetzgeber erkennt damit ausdrücklich an, dass Augenoptiker über die fachliche Kompetenz verfügen, solche für dieVerkehrssicherheit wichtigen Untersuchungen qualitätsgesichert durchzuführen\“, erklärt ZVA-Präsident Kai Jaeger.
Zusätzliche Kapazitäten für Berufskraftfahrer
Mit derÖffnung für Augenoptikbetriebe kann das bestehende Angebot an Untersuchungsstellen deutlich erweitert werden. Gerade für die Transport- und Personenverkehrsbranche, die auf planbare Abläufe angewiesen ist, kann die Erweiterung der Untersuchungsmöglichkeiten eine spürbare Entlastungbedeuten. Nach Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrats könnten jährlich rund 125.000 Personen von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen. Neben kürzeren Wegen und einer besseren Verfügbarkeit von Terminen sind damit auch finanzielle Einsparungen möglich.
Fachkompetenz und Verkehrssicherheit
Die Erweiterung der Untersuchungsbefugnis bedeutet dabei keine Absenkung der Anforderungen. Augenoptikbetriebe müssen für die Durchführung über die erforderlichen Fachkräfte, Geräte und betrieblichen Voraussetzungen verfügen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung bezieht Augenoptikbetriebe damit ausdrücklich in den Kreis der Stellen ein, die die vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögensfür Berufskraftfahrer durchführen und bescheinigen können. Für den ZVA ist dies zugleich eine konsequente Nutzung vorhandener fachlicher Strukturen: Augenoptiker und Optometristen verfügen über umfassende Kompetenzen bei der Prüfung des Sehvermögens und sind flächendeckendund wohnortnah erreichbar.
Der ZVA hatte sich im politischen Verfahren intensiv für die Einbeziehung der Augenoptik eingesetzt. Nachdem der Bundesrat der entsprechenden Verordnung am 10. Juli 2026 zugestimmt hatte, wurde sie am 17. August im Bundesgesetzblatt verkündet. Die für die Augenoptik maßgeblichen Änderungen gelten seit dem 18. August 2026.
Pressekontakt:
Sarah Köster
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