LG Hamburg: 5-stelliger Vergleich mit Krankenhaus wegen Behandlungsfehler
Eine Klinik in Hamburg hat sich nach Einschaltung von L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit einem Patienten auf eine Vergleichszahlung geeinigt, nachdem die Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz zuvor abgelehnt wurde.
Unser Mandant befand sich im Jahr 2016 zur Unterziehung eines operativen Eingriffs in einem Krankenhaus in Hamburg. Hierbei kam es zu einer Verletzung am Arm, un. Nachdem die Mecklenburgische zunächst die Kostenerstattung verweigerte, wandte sich die Versicherungsnehmerin daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsablehnung rechtsfehlerhaft war.
Nachdem die Versicherung erst eine Einigung ablehnte, schloss sich eine intensive Diskussion mit der Versicherung an. Schließlich einigten sich beide Parteien auf einen 50 % Vergleich.. „Für unsere Mandantin ist der Ausgang des Verfahrens erfreulich, weil ein langwieriger Prozess vermieden werden konnte. Für uns als Rechtsanwälte von L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass auch bei Vermeidung eines Klageverfahren durchaus zufriedenstellende Einigungen mit den Versicherern möglich sind“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.
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