Ölförderung im Wattenmeer: Deutsche Umwelthilfe setzt auf Hauptsacheverfahren gegen dieÖlbohrinsel Mittelplate

Das OVG hält die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren für offen und stützt seine Entscheidung auf eine reine Folgenabwägung, da die Rechtsfragen im Eilverfahren nicht zuverlässig geklärt werden könnten. Die DUH setzt nun auf das Hauptsacheverfahren gegen die Ölbohrplattform, um die geltende Pflicht einer FFH-Verträglichkeitsprüfung vor Gericht durchzusetzen.
Dazu sagt Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer:
\“Wir werden im Hauptsacheverfahren nachweisen, dass der Betrieb einerÖlbohrplattform mitten im Nationalpark Wattenmeer eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfordert. Wir erwarten, dass die historische Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Schutz des Wattenmeers vor den Profitinteressen des Ölkonzerns Harbour Energy Bestand haben wird. Die Sachlage ist eindeutig: Dem Schutz des Weltnaturerbes Wattenmeer muss Vorrang vor fossilen Interessen und der umweltgefährdenden Ölförderung in diesem sensiblen Naturraum gegeben werden.\“
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH Newsroom: 030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
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