Leise rieselt das Laub im Herbst – Räumpflicht und Haftungsfragen bei Laubunfällen

Die Reinigungs- bzw. Räumpflicht von Gehwegen ist mit der Haftungsfrage der Schneeräumpflicht vergleichbar. Hauseigentümer bzw. Mieter sind verpflichtet, Gehwege vom Laub zu befreien.\“Auch bei vermieteten Objekten haften Eigentümer bei Laubunfällen, es sei denn, die Pflicht wurde den Mietern im Mietvertrag übertragen\“, so GVI-Präsident Siegfried Karle. Auch beim Thema Laub müssen Nachbarn Beeinträchtigungen hinnehmen. Sie sind zur Beseitigung des vom Wind auf ihr Grundstück gelangten Herbstlaubs verpflichtet. Details regelt das Nachbarschaftsrecht.
Kommt es nach Laubunfällen zu einem Haftpflichtfall, übernehmen Privathaftpflichtversicherungen und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen die Regulierung der Haftungsfrage.\“Um eine ausreichende Deckung zu gewährleisten, sollte die Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro abgeschlossen werden, besser noch höher\“, betont der Experte.
Erläuterungen zur Haftungsfrage bei Laubunfällen und Hinweise zum Nachbarschaftsrecht stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher kostenlos unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik\“Gratis\“zur Verfügung. Dort finden sich auch die Tipps\“Räumpflicht und Streupflicht\“. ZurÜberprüfung einer bestehenden Haftpflichtversicherung steht unter der Rubrik\“Gratis\“ebenfalls der kostenlose\“Versicherungs-Check\“zur Verfügung.
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