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Löschdecken im betrieblichen Brandschutz

 

Gummersbach, [01.05.2026] – Im Rahmen moderner Brandschutzhelfer-Ausbildungen weist die StaBe GmbH auf eine wichtige sicherheitstechnische Neubewertung hin: Der Einsatz von Löschdecken in Betrieben entspricht in vielen Fällen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und kann erhebliche Risiken mit sich bringen.

Grundlage dieser Einschätzung sind unter anderem aktuelle Veröffentlichungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), insbesondere das Fachbereich AKTUELL\“Einsatz von Löschdecken\“(FBFHB-006, Stand April 2020) .

Unzureichende Wirkung bei Fettbränden

Löschdecken wurden in der Vergangenheit häufig zur Brandbekämpfung bereitgestellt. Untersuchungen zeigen jedoch, dass sie insbesondere bei Speiseöl- und Fettbränden keine ausreichende Löschwirkung erzielen. In Versuchen kam es zu Flammendurchschlägen durch das Gewebe sowie zu einer erheblichen Gefährdung der anwendenden Person durch Verbrennungen .

Zusätzlich wurde die frühere nationale Norm DIN 14155 bereits im Jahr 2002 zurückgezogen, da sie nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Die aktuell gültige europäische Norm DIN EN 1869 ist nur für sehr kleine Fettmengen (bis 3 Liter) ausgelegt und damit primär für den privaten Bereich geeignet .

Erhöhte Risiken bei Personenbränden

Auch beim Einsatz an brennenden Personen bestehen erhebliche Gefahren. Das notwendige Einwickeln und Andrücken der Löschdecke kann dazu führen, dass brennende oder glühende Stoffe auf die Haut gepresst werden, wodurch zusätzliche schwere Verletzungen entstehen .

Die DGUV empfiehlt stattdessen den Einsatz von Feuerlöschern, da diese eine schnellere und sicherere Brandbekämpfung ermöglichen und das Risiko zusätzlicher Verletzungen reduzieren .

Empfehlung für Unternehmen

Die StaBe GmbH empfiehlt im Rahmen der Brandschutzhelfer-Ausbildung:

– Löschdecken nicht mehr als Standardmittel zur Brandbekämpfung im Betrieb vorzuhalten

– Stattdessen geeignete Feuerlöscher, insbesondere für die Brandklasse F, bereitzustellen

– Maßnahmen zur Personenbrandbekämpfung auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen

Diese Empfehlungen orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der DGUV sowie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2).

Fazit

Löschdecken sind im betrieblichen Umfeld nur noch sehr eingeschränkt geeignet und können im Ernstfall zusätzliche Gefahren verursachen. Eine Anpassung der Brandschutzmaßnahmen an den aktuellen Stand der Technik ist daher dringend zu empfehlen.

Posted by on 5. Mai 2026.

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Categories: Allgemein

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