Kurzzeitvermietung im Visier: Bundesnetzagentur wird zentrale Datenstelle für Airbnb&Co.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 25. September 2025 die Länder- und Verbändeanhörung zu seinem Referentenentwurf für das Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG, BT-Drucks. 21/3484) eingeleitet.
Mit diesem Vorhaben sollen die ab dem 20. Mai 2026 geltenden Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1028 (Kurzzeitvermietungsverordnung)über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen von Unterkünften in Bundesrecht umgesetzt werden. Dazu soll das Digitale-Dienste-Gesetz ergänzt werden.
Nachzulesen: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/entwurfeines-gesetzes-zum-datenaustausch-bei-kurzzeitvermietungen-sowie-zur-durchsetzung-vondiskriminierungsverboten-der-europaeischen-union.html
\“Es ist auch vorgesehen, die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten zu stärken und zu vereinheitlichen. Damit wird sie nach dem Willen der Bundesregierung zur bundesweit zentralen Durchsetzungsbehörde für die Pflichten der Online-Plattformen\“, ergänzt Steuerberater Roland Franz.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 7/2026;
Fundstelle(n): NWB-Verlag XAAAK-07719
Categories: Allgemein
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