Kritik an Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZug) vor 1. Lesung im Bundestag / Landschaftsagentur Plus: Erprobte Flächenagenturen nutzen, statt neue Ersatzgeld-Verwaltungen aufzubauen

Im Fokus steht auch eineÄnderung im Naturschutzrecht: Für bestimmte Bundesvorhaben soll die Ersatzzahlung (\“Ersatzgeld\“) gleichrangig neben realen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verankert werden (§ 15 Abs. 6a BNatSchG-E). Umwelt- und Naturschutzverbände warnen bereits vor einer\“faktischen Abschaffung der Realkompensation\“.
Die Landschaftsagentur Plus unterstützt das Ziel schnellerer Infrastruktur ausdrücklich – weist aber darauf hin, dass Beschleunigung nur gelingt, wenn funktionierende Strukturen genutzt werden, statt neue Bürokratie aufzubauen.
Die Landschaftsagentur Plus sieht darüber hinaus eine weitere Gefahr: Statt echter Beschleunigung drohen neue Bürokratie-Schleifen, wenn zusätzliche Ersatzgeld-Strukturen aufgebaut werden – obwohl es mit Flächenagenturen, Ökokonten und Flächenpools bereits erprobte Instrumente gibt.
\“Beschleunigung gelingt nicht durch weniger Naturschutz, sondern durch bessere Umsetzung. Wenn wir nun parallel neue Ersatzgeld-Verwaltungen aufbauen – also Fonds, Vergabestrukturen oder zentralisierte Abwicklungsstellen -, produzieren wir vor allem zusätzliche Bürokratie und Abstimmungsbedarf. Damit verschiebt der Bund Probleme in kompliziertere Strukturen. Das hilft weder der Infrastruktur noch der Natur\“, sagt Nicole Büsing, Geschäftsführerin der Landschaftsagentur Plus GmbH.
Realkompensation sichern, Flächeneigentümer stärken
Nach geltendem Recht ist die Reihenfolge klar: Eingriffe sind vorrangig zu vermeiden; unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren – und nur, wenn das nicht möglich ist, kommt Ersatzgeld in Betracht (§ 13 BNatSchG).
In der Praxis wird Realkompensation häufig über Flächenagenturen organisiert: Sie sichern Flächen, entwickeln Maßnahmen und begleiten die Umsetzung über viele Jahre. Dabei spielen Flächeneigentümer – insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebe – eine Schlüsselrolle. Auf ihren Flächen werden Biotopentwicklungen, Renaturierungen und Aufforstungen umgesetzt, die Eingriffe durch Bauvorhaben ausgleichen.
\“Viele Flächeneigentümer sind bereit, Naturschutzleistungen zu übernehmen. Und die Naturalkompensation ist eine wichtige und langfristige Einnahmequelle\“, so Büsing.\“Wenn wir das System jetzt mit neuen Ersatzgeld-Strukturenüberfrachten, riskieren wir mehr Bürokratie, unsichere Abläufe und verpasste Chancen: Betriebe verlieren attraktive Modelle der Flächennutzung, und die Natur verliert an Qualität.\“
Flächenagenturen als Beschleunigungs-Hebel – nicht als Bremsklotz
Bundesweit sind bereits rund 45 Flächenagenturen aktiv, organisiert im BFAD. Sie bündeln Kompensationsbedarfe, entwickeln Flächenpools und sorgen dafür, dass reale Kompensationsmaßnahmen frühzeitig verfügbar sind – ein entscheidender Faktor für schnellere Verfahren.
\“Realkompensation bremst nicht. Sie beschleunigt Verfahren, wenn vorhandene Flächenpools und Ökokonten genutzt werden, statt jedes Mal bei null zu beginnen\“, sagt Büsing.\“Mit Flächenpools und Ökokonten liegen geprüfte und durch Naturschutzbehörden genehmigte Maßnahmen in der Schublade. Das macht Verfahren schneller, rechtssicherer und akzeptierter – und genau das braucht ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz.\“
Vorschlag: Leitplanken statt Parallelstrukturen
Damit das InfZuG tatsächlich beschleunigt, ohne neue Bürokratie zu schaffen und ohne Realkompensation zu entwerten, schlägt die Landschaftsagentur Plus – in Anlehnung an die Praxis im BFAD – klare Leitplanken vor:
– Realkompensation bleibt Standard. Ersatzzahlungen dürfen nicht zur Regeloption werden, sondern bleiben Ausnahme.
– Vorrang derÜbertragung: Vor einer Ersatzzahlung muss die Übertragung der Kompensationsverpflichtung auf leistungsfähige Dritte – etwa Flächenagenturen – geprüft und ermöglicht werden.
– Klare Eintrittsschwelle für Ersatzzahlungen: Nur, wenn eine solche Übertragung trotz angemessenen Bemühens nicht möglich ist, darf Ersatzgeld greifen.
– Keine neuen Verwaltungsapparate: Ersatzgeld darf nicht in zusätzliche Parallelstrukturen mit eigenen Töpfen und Abwicklungslogiken führen.
– Erprobte Strukturen nutzen: Wo Ersatzgeld unvermeidbar ist, müssen die Mittel zweckgebunden, transparent und über bewährte Flächenagenturen, Ökokonten und Flächenpools in reale Maßnahmen zurückfließen.
Wenn der Gesetzgeber dieÜbertragung von Kompensationspflichten auf qualifizierte Dritte ausdrücklich ermöglicht, schaffen wir Beschleunigung durch verlässliche Struktur.
\“Je einfacher und klarer die Regeln, desto geringer sind spätere Konflikte und Verzögerungen\“, fasst Büsing zusammen.\“Wer vorhandene Strukturen nutzt, statt neue Bürokratie aufzubauen, gewinnt Zeit, schafft Akzeptanz bei Wirtschaft, Verwaltung, Flächeneigentümern, Umweltverbänden und Bürger und Bürgerinnen.\“
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