Krankenkassen-Bonusprogramm: Frist zum Jahresende beachten

Trotz dieser attraktiven Angebote werden die Leistungen häufig nicht genutzt.\“Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Versicherte die Geldprämien oder Zuschüsse aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit verfallen lassen. Hinzu kommt, dass die Antragsfristen oft übersehen werden\“, erklärt Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Bei zahlreichen Krankenkassen müssen die Maßnahmen noch im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen sein – in der Regel bis zum 31. Dezember. Wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch auf die Prämie.
GVI rät daher allen Versicherten, sich kurzfristig bei ihrer Krankenkasse über die Bedingungen des Bonusprogramms zu informieren. Oft genügt es, Nachweise über absolvierte Vorsorgeuntersuchungen oder Kurse einzureichen. Die möglichen Vorteile sind beachtlich: Je nach Krankenkasse könnenmehrere hundert Euro pro Jahr als Geldprämie oder Zuschuss für Gesundheitsleistungen ausgezahlt werden.
Weitere Informationen zu Bonusprogrammen, gesundheitsfördernden Maßnahmen sowie konkrete Beispiele für Geldprämien und Zuschüsse der größten und bundesweit günstigsten Krankenkassen finden Interessierte kostenlos bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter http://www.geldundverbraucher.de in der Rubrik\“Gratis\“unter\“Bonusprogramm gesetzliche Krankenkasse\“.
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