Kommentar zur Ganztagsbetreuung in NRW: Der Frust offenbart ein strukturelles Problem

Der sogenannte Rechtsanspruch bedeutet: Eltern können die Betreuung im Zweifel einklagen. Die Städte und Gemeinden müssen also unter Hochdruck Personal und Räume bereitstellen. Beides ist ebenso knapp wie das Geld.
Die chronisch klammen NRW-Kommunen sind beim OGS-Ausbau händeringend auf Mittel des Landes und Bundes angewiesen. Davon müssen sie Räume mieten, sanieren oder bauen.
Zwar stellt das Land dafür die große Summe von fast einer Milliarde Euro bereit. Doch neue Zahlen zeigen, dass der Bedarf um ein Vielfaches größer ist. Wenn auf einen kleinen Fördertopf für den OGS-Ausbau in Höhe von 28 Millionen Euro landesweit Anträge von fast 650 Millionen Euro eingehen, lässtsich getrost feststellen: Das bisherige Geld reicht nicht aus. Der Bedarf scheint nur zu vier Prozent gedeckt zu sein.
Auch in OWL wird die Schieflage deutlich: Auf Restmittel von drei Millionen Euro gingen Anträge von 153 Millionen Euro ein.
An dieser Stelle zeigt sich mustergültig ein strukturelles Problem der Politik: Höhere Ebenen (Bund oder Land) beschließen bei nicht geklärten Zuständigkeiten eine grundlegende Veränderung (OGS-Anspruch), die die untere Ebene (Kommune) mühsam umsetzen muss – und am Ende womöglich noch auf Kosten sitzen bleibt.Und den Ärger vor Ort abbekommt.\“
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