Koalitionsausschuss lässt Fach- und Führungskräfte im Stich: Weniger Kündigungsschutz, mehr Belastungen / ULA fordert sozialen Ausgleich statt einseitiger Lockerung des Kündigungsschutzes

\“Wer Arbeitnehmerrechte für einen vermeintlichen Wettbewerbsvorteil opfert, verkennt ihren Wert für einen starken Wirtschaftsstandort. Führungskräfte müssen unternehmerische Verantwortung übernehmen können, ohne ständig den Verlust ihres Arbeitsplatzes befürchten zu müssen\“, erklärt ULA-Präsident Roland Angst.
Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses soll künftig bereits ab einem Einkommen von dem 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung eine gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung möglich werden.\“Damit würde der Kündigungsschutz für viele Führungskräfte eingeschränkt und die damit verbundene Gehaltshöhe ab sofort zum Wahlkampfthema. Je nach Parteienfarbe könnte sie missbraucht werden, um Ängste und Neid zu schüren\“, warnt der Führungskräftepräsident. Dies helfe keinem Start-up, sondern lediglich Populisten.
Die vorgesehenen steuerlichen Anreize für eine schnelle Arbeitsaufnahme reichen nach Auffassung der ULA als Ausgleich nicht aus. Viele erfahrene Fach- und Führungskräfte finden bereits heute nach einem Arbeitsplatzverlust nur schwer eine gleichwertige Beschäftigung bis zum Renteneintritt. Die ULA fordert deshalb, sich am dänischen Flexicurity-Modell zu orientieren, bei dem größere arbeitsrechtliche Flexibilität mit einer deutlich stärkeren sozialen Absicherung verbunden ist.
\“Wer mehr Flexibilität will, muss auch mehr Sicherheit bieten. Ohne einen fairen sozialen Ausgleich gefährdet die Koalition die Akzeptanz ihrer Reformen\“, so Angst.
Kritisch bewertet die ULA zudem die Gesamtbelastung leistungsorientierter Beschäftigter. Neben dem geplanten Abbau des Kündigungsschutzes stehen weitere Belastungen im Zuge der Rentenreform sowie eine mögliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, zu der sich der Koalitionsausschuss nicht einigen konnte, im Raum. Von den vereinbarten Einkommensteuerentlastungen profitieren höhere Einkommensgruppen dagegen nicht.
Die ULA hat die Auswirkungen der diskutierten Maßnahmen anhand konkreter Berufsbeispiele – vom Maschinenelektroniker über die Fachärztin bis zum Ingenieur, zur Biologin und zum Co-Piloten – in Beispielrechnungen zusammengefasst. Diese stehen auf ihrer Website zur Verfügung: https://www.ula.de/auswirkungen-anhebung-beitragsbemessungsgrenze/.
\“Wer den Standort Deutschland stärken will, darf Leistungsträger nicht gleichzeitig schlechter absichern und stärker belasten. Wirtschaftliche Stärke entsteht dort, wo die Übernahme von Verantwortung wertgeschätzt wird und Leistung sich lohnt\“, betont Angst.
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