Klarer Erfolg für die AfD: Gericht weist fristlose Kündigung zurück und bestätigt reguläre Kündigungsfristen zu Ende 2026

Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil klargestellt, dass die vom Vermieter ins Feld geführte Wahlfeier im Jahr 2023 keinen Grund für eine sofortige fristlose Kündigung darstellt. Damit ist der aggressive Versuch, die AfD zum Auszug aus ihrer Bundesgeschäftsstelle zu zwingen, deutlich gescheitert.
Die Alternative für Deutschland kann ihre Arbeit in der bisherigen Bundesgeschäftsstelle nun in Ruhe und Räumungsandrohung bis zum Herbst 2026 fortsetzen, sofern sie nicht sowieso schon früher in neue Räumlichkeiten auszieht. Die vom Gericht festgesetzten Termine (30. September, 30. November und 31. Dezember 2026) entsprechen den bereits im Mietvertrag vorgesehenen und von der AfD schon in der Verhandlung anerkannten Fristen im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts. Die Partei muss die Räume damit keinen einzigen Tag früher als bereits geplant verlassen.
\“Ein guter Tag für meine Partei. Sie sehen mich sehr glücklich,\“kommentierte der stellvertretende Bundessprecher und Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk, der die Partei in der Verhandlung vertrat, den juristischen Erfolg.\“Dieses Urteil ist eine klare Bestätigung: Die Schüsse der politischen Gegner ins Blaue treffen nicht. Wir lassen uns nicht durch juristische Schikanen einschüchtern. Unsere Arbeit für das Wohl der Bürger geht unvermindert weiter.\“
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