KHAG:Ärztliche Weiterbildung sichern, Versorgungsqualität stärken

Reinhardt betonte, dassärztliche Weiterbildung entscheidend dafür sei, auch zukünftig genügend Fachärztinnen und Fachärzte für die Patientenversorgung zur Verfügung zu haben. Mit der Reform müssten deshalb regionale Zusammenschlüsse von Krankenhäusern, Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren zu von den Landesärztekammern anerkannten Weiterbildungsverbünden gestärkt werden. Bei der Zuteilung von Leistungsgruppen sollten vorrangig Häuser berücksichtigt werden, die sich aktiv an Weiterbildung und regionalen Verbünden beteiligen. Rotationen innerhalb dieser Verbünde dürften nicht durch die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes behindert werden, forderte Reinhardt.
Flankiert werden müsse die Stärkung der ärztlichen Weiterbildung durch verlässliche und realistische Rahmenbedingungen für die Personalausstattung in den Kliniken. Reinhardt erinnerte daran, dass der Gesetzgeber mit der Krankenhausreform bereits die Erprobung eines Personalbemessungsinstrumentes (ÄPS-BÄK) auf den Weg gebracht hat.
In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hebt die BÄK außerdem hervor, dass die mit der Krankenhausreform auf den Weg gebrachte Leistungsgruppensystematik Expertise in kritischen Bereichen bündeln und zentralisieren solle, ohne jedoch die wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung zu gefährden. Deswegen seien an vielen Stellen noch Korrekturen an den Stellschrauben der Reform erforderlich, so z.B. beim Abgleich des sogenannten InEK-Groupers mit der Leistungsgruppensystematik. Die vorgesehenen Regelungen für die Vorhaltevergütung sind aus Sicht der BÄK bürokratisch und verfehlen das Ziel der Fallzahlunabhängigkeit. DieBundesärztekammer fordert eine grundlegende Neukonzeption, die nicht bis 2027 aufgeschoben werden darf, und die sich am Umfang des Versorgungsauftrags sowie der zu versorgenden Bevölkerung orientiert.
Bei der Weiterentwicklung der Hybrid-DRG dürften Kinder und Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden. Die BÄK fordert, die Herausnahme entsprechender Leistungen für diese Personengruppen aus dem Hybrid-DRG-Katalog zügig zu korrigieren.
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Stellungnahmen/KHAG_GE_SN_BAEK_mit_Anlagen_15122025_final.pdf)
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