Kennzeichen automatisch verpixeln: KI-Plattform BlurMe startet für Fuhrparks und Dashcams in Deutschland

Der Marktstart trifft auf ein wachsendes Problem. Immer mehr Fuhrparkbetreiber rüsten ihre Fahrzeuge mit Dashcams und Telematik-Kameras aus – meist, um bei Unfällen die Schuldfrage zu klären. Rechtlich bewegen sie sich dabei auf schmalem Grat: Der Bundesgerichtshof erklärte Dashcam-Aufnahmen zwar grundsätzlich als Beweismittel für zulässig, eine permanente, anlasslose Aufzeichnung des Verkehrs ist datenschutzrechtlich jedoch unzulässig. Denn eine Dashcam erfasst zwangsläufig die Kennzeichen anderer Fahrzeuge sowie unbeteiligte Fußgänger und Radfahrer. Und ein Kfz-Kennzeichen ist kein bloß technisches Merkmal, sondern ein personenbezogenes Datum, über das sich der Fahrzeughalter identifizieren lässt.
Die Datenschutzkonferenz stuft dieÜberwachung unbeteiligter Verkehrsteilnehmer ausdrücklich nicht als geringfügigen Verstoß ein; Unternehmen drohen erhebliche Bußgelder. Gleichzeitig nimmt die automatisierte Kennzeichenerfassung auch bei Behörden zu. Der Umgang mit Kennzeichen- und Videodaten steht damit von mehreren Seiten unter Druck.
Genau hier setzt BlurMe an. Erwägungsgrund 26 der DSGVO stellt klar, dass anonymisierte Daten nicht mehr in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Wer Kennzeichen und Gesichter zuverlässig unkenntlich macht, verwandelt rechtlich heikles Fahrtmaterial in frei verwendbare Daten. Das ist im Schadenfall entscheidend: Wereine Unfallsequenz an die Versicherung schickt oder vor Gericht einreicht, gibt sonst zwangsläufig auch die Kennzeichen und Gesichter Unbeteiligter preis. Und verlangt eine Person nach einem Vorfall gemäß Art. 15 DSGVO Herausgabe der sie betreffenden Aufnahmen, müssen zuvor alle unbeteiligten Dritten unkenntlich gemacht werden – bei tausenden Stunden Videomaterial manuell kaum zu bewältigen.
BlurMe erkennt Kfz-Kennzeichen, Fahrzeuge und Gesichter automatisch und verpixelt sie ohne manuellen Aufwand. Die Lösung funktioniert ohne Softwareinstallation, direkt im Browser oder per API-Anbindung an bestehende Flotten-, Telematik- und Videosysteme; für Unternehmen mit großen Videobeständen stehen Stapelverarbeitung, White-Label-Optionen und dedizierter Support bereit (https://www.blur.me/de/product/enterprise/). Die Verarbeitung erfolgt auf Servern innerhalb der EU (AWS-Region Europa); ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO steht bereit.
„Viele Fuhrparkbetreiber haben Videomaterial, das sie aus Datenschutzgründen lieber gar nicht anfassen – dabei ist genau dieses Material im Schadenfall oft entscheidend\“, sagt Julian Seo, CEO von BlurMe Inc.„Wir drehen das um: Anonymisiertes Fahrtmaterial ist kein toter Datensatz, sondern ein verwertbarer Wert – frei nutzbar zur Weitergabe, Beweissicherung und Auswertung, ohne personenbezogene Daten vorzuhalten.\“
„Der Bedarf verschiebt sich von der reinen Aufzeichnung hin zur rechtssicheren Nutzung\“, ergänzt Jaemin Kang, CSO von BlurMe Inc. „Flotten, Logistiker und Behörden wollen ihre Kameradaten verwenden, ohne bei jeder Weitergabe die Rechte Dritter zu verletzen. Die automatische Anonymisierung von Kennzeichen, Fahrzeugen und Gesichtern macht genau das möglich – und zwar in einem Umfang, den manuelle Nachbearbeitung nie leisten könnte.\“
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