Keine Wettbewerbsvorteile für den Versandhandel: CSU-Fraktion will Vor-Ort-Apotheken schützen

Der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, Bernhard Seidenath, betont:\“Apotheken vor Ort sind unser niedrigschwelligstes Angebot im Gesundheitswesen. Jeder kann sie ohne Termin aufsuchen und sich durch Fachleute beraten lassen. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hat die Frage, ob es weiterhin Vor-Ort-Apotheken geben soll, deshalb klar und zu Recht mit\“Ja\“beantwortet. Ein elementarer Baustein hierfür sind gleiche Wettbewerbsbedingungen für Versand- und Vor-Ort-Apotheken. Die Einhaltung von Kühlketten ist im Koalitionsvertrag ausdrücklich genannt. Erst recht muss dies nun für die mit der GKV Reform steigenden Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente gelten. Denn dies wäre ein massives Lockmittel für die Versandapotheken, das Vor-Ort-Apotheken nicht anwenden können. Denn diese sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen im Auftrag der Krankenkassen einzuziehen und weiterzuleiten – ohne eigenen Vorteil.\“
Das Mitglied des Gesundheitsausschusses für die CSU-Landtagsfraktion und die Apothekerin Carolina Trautner ergänzt:\“Gerade für ältere Menschen und chronisch Kranke, die regelmäßig auf verschreibungspflichtige Arzneimittel angewiesen sind, ist die Vor-Ort-Apotheke oft die einzige verlässliche und persönlich erreichbare Anlaufstelle – umso wichtiger ist es, dass diese Infrastruktur erhalten bleibt und nicht durch Versandapotheken weiter verdrängt wird. Der strukturelle Wettbewerbsnachteil der Vor-Ort-Apotheke gegenüber dem EU-regulierten Versandhandel ist das zentrale ordnungspolitische Problem: Solange ausländische Versandapotheken Zuzahlungen faktisch erlassen können, während inländische Apotheken streng ans Preisrecht gebunden sind, gibt es keinen fairen Wettbewerb auf Augenhöhe. Dieses Ungleichgewicht wird durch die geplante Anhebung der gesetzlichen Zuzahlungen noch weiter verschärft.\“
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