Kassenführung nach den GoBD

Diese Grundsätze für ein ordnungsgemäßes Kassenbuch sind zwingend:
– Das Kassenbuch ist selbst zu führen / der Kassenbericht ist täglich selbst zu erstellen.
– Es darf keine Buchung ohne Beleg geben.
– Die Belege müssen fortlaufend nummeriert sein.
– Der Kassenbestand darf/kann niemals negativ sein.
– Geldverschiebungen zwischen Bank und Kasse müssen festgehalten werden (Geldtransit).
– Private Vorverauslagungen und deren Erstattung aus der Kasse sind als Ausgabe zu erfassen. Als Datum gilt der Tag der Auszahlung aus der Kasse.
– Die Tagesfolge darf nicht willkürlich sein (wie z.B. 16.05. ->09.05. ->17.05. …). Sollte die Verarbeitung eines Tages versehentlich unterblieben sein, muss das Kassenbuch neu verfasst werden.
– Eine regelmäßige Kassenprüfung durch Nachzählen ist unerlässlich.
– Die Kassenaufzeichnungen sind so zu führen, dass der Sollbestand jederzeit mit dem Istbestand verglichen werden kann.
– Die Kassenaufzeichnungen müssen täglich erfolgen.
\“Eintragungen im Kassenbuch dürfen nachträglich nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden. Fehlerhafte Eintragungen sind so zu streichen, dass die ursprüngliche Eintragung lesbar bleibt. Anschließend erfolgt die Berichtigung durch eine neue Eintragung\“, erklärt Steuerberater Roland Franz.
Categories: Allgemein
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