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Kasko, Haftpflicht oder Wertgutachten: Was Autofahrer nach einem Unfall wirklich brauchen

 

Nicht jeder Fahrzeugschaden braucht dasselbe Gutachten. Wer selbst schuld war, wendet sich an die eigene Versicherung. Wer geschädigt wurde, hat das Recht auf einen frei gewählten Sachverständigen. Und wer den reinen Marktwert seines Fahrzeugs kennen möchte, braucht ein drittes Dokument: das Wertgutachten. Walid Bareksei, Kfz-Ingenieur und Inhaber vonGutachter-in-NRW, ordnet die drei Gutachtenarten ein und erklärt, worauf es jeweils ankommt.

Kasko-Gutachten: Die eigene Versicherung ist zuständig

Wer einen Unfall selbst verursacht hat und den Schadenüber die Teil- oder Vollkaskoversicherung abrechnen möchte, wendet sich direkt an die eigene Kfz-Versicherung. Bei einem Kaskoschaden beauftragt die Versicherung in der Regel selbst einen Gutachter oder schlägt einen anderen Weg zur Feststellung der Schadenhöhe vor.

Wer mit diesem Gutachten nicht einverstanden ist, kann trotzdem einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Ein zweites Gutachten deckt Fehler oder Lücken im ersten auf und gibt eine belastbare Grundlage für Rückfragen an die Versicherung.

Haftpflicht-Gutachten: Freie Wahl für den Geschädigten

Anders liegt der Fall, wenn jemand unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird. Dann handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, reguliertüber die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Diese Versicherung ist in Deutschland für jedes zugelassene Fahrzeug Pflicht.

Wichtig für Geschädigte: Sie sind nicht an die Vorschläge der gegnerischen Versicherung gebunden. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt, dass Geschädigte einen unabhängigen Sachverständigen frei wählen dürfen. Dieser Gutachter arbeitet ausschließlich im Interesse des Geschädigten, nicht im Interesse der Versicherung.

Gutachter-in-NRW deckt mit sieben eigenen Büros und einem Netzwerk an Partnerbüros ganz Nordrhein-Westfalen ab. Die Begutachtung findet dort statt, wo es dem Geschädigten passt, etwa zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt vor Ort. Aus dem fertigen Gutachten gehen unter anderem die genaue Schadenhöhe, der Reparaturweg,die merkantile Wertminderung, der Nutzungsausfall sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert hervor. Geschädigte erhalten eine Kopie für die eigenen Unterlagen, eine weitere geht auf Wunsch an den Rechtsanwalt.

Bei einem klaren Haftpflichtfall trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten: Sachverständigenhonorar, Anwaltskosten, Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Abschleppkosten und gegebenenfalls die Wertminderung. Für den Geschädigten bleibt der gesamte Prozess kostenfrei.

\“Wer den Gutachter der Gegenseite akzeptiert, gibt oft einen Teil des eigenen Anspruchs aus der Hand. Ein unabhängiger Gutachter kennt ausschließlich die Interessen des Geschädigten\“, sagt Bareksei.

Wertgutachten: Der Marktwert schwarz auf weiß

EinWertgutachtenbeantwortet eine andere Frage als die beiden anderen Gutachtenarten: Was ist das Fahrzeug aktuell wert? Am häufigsten kommt es bei Oldtimern zum Einsatz, etwa vor dem Abschluss einer Oldtimerversicherung oder beim Verkauf eines Sammlerfahrzeugs.

Gefragt ist ein Wertgutachten aber nicht nur bei Oldtimern. Auch beim Kauf oder Verkauf eines gewöhnlichen Gebrauchtwagens, nach einem Unfall oder bei Ablauf eines Leasingvertrags liefert die Wertermittlung eine verlässliche Einschätzung, was ein Fahrzeug noch wert ist. Der Sachverständige prüft dabei den Zustand wertrelevanter Fahrzeugteile, ermittelt Markt- und Wiederbeschaffungswert und vergibt eine Zustandsnote.

Gerade bei hochwertigen Sammlerfahrzeugen lohnt es sich, den Zustand regelmäßig dokumentieren zu lassen. Das Gutachten dient dann als Nachweis gegenüber Versicherung, Käufer oder Verkäufer und schafft bei Preisverhandlungen eine objektive Grundlage.

Die drei Gutachtenarten imÜberblick
* Kasko-Gutachten: bei selbst verschuldetem Schaden, Ansprechpartner ist die eigene Versicherung.
* Haftpflicht-Gutachten: bei unverschuldetem Unfall, freie Wahl des Sachverständigen, Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
* Wertgutachten: zur Ermittlung des aktuellen Marktwerts, etwa bei Oldtimern, Kauf, Verkauf oder Leasingrückgabe.

Posted by on 3. Juli 2026.

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Categories: Allgemein

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