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Informationen zum Tarifabschluss im MDR

 

Der MDR hat gemeinsam mit den Tarifparteien DJV, Ver.di und Unisono am 29. Mai nach fünf Gesprächsrunden einen Tarifabschluss erzielt. Die Verhandlungen standen angesichts der wirtschaftlichen Situation des MDR unter schwierigen Rahmenbedingungen. Gemeinsam ist es gelungen, einen fairen und verantwortungsvollen Kompromiss zu erzielen. Der MDR-Verwaltungsrat hat dem Abschluss am 15.06.2026 zugestimmt. Die Erklärungsfrist läuft noch bis zum 23.6.2026.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie ist das Ergebnis in der aktuellen Lage einzuordnen?

Das Ergebnis ist eine verantwortungsvolle und solidarische Lösung, die unter der Prämisse von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowohl der wirtschaftlichen Situation des MDR als auch der Fürsorgeverantwortung des MDR für seine Mitarbeitenden gerecht wird – insbesondere jenen Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die von den im Mai 2026 kommunizierten schmerzhaften programmstrategischen Maßnahmen unmittelbar betroffen sind bzw. sein werden.

Wird es Entgeltsteigerungen geben?

Nein. Die Gewerkschaften hatten bei einer Laufzeit von 12 Monaten eine Anhebung der Gehälter und Honorare von 7% gefordert, die eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung für den MDR nach sich gezogen hätte. Tarifvertragliche Entgelterhöhungen bei festen und freien Mitarbeitenden sind unter den derzeitigen Rahmenbedingungen im Mitteldeutschen Rundfunk nicht möglich. Im Ergebnis der Verhandlungen wird es im Jahr 2026 keine Anhebung der Gehälter und Honorare geben. Für die Gewerkschaften stand das Thema Beschäftigungssicherung sowie das Reagieren auf gravierende, finanzielle Einbrüche für die arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeitenden im Fokus.

Wie ist die Laufzeit?

Der neue Tarifvertrag hat angesichts der wirtschaftlichen Unsicherheit bei der Entwicklung des Rundfunkbeitrags nur eine kurze Laufzeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.

Warum sind die Rahmenbedingungen momentan schwierig?

Die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zum 1.1.2025 empfohlene Beitragserhöhung wurde bislang nicht von den Bundesländern umgesetzt; eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu steht aus. Für den MDR ergeben sich daraus fehlende Rundfunkbeitragseinnahmen von rund 20 Millionen Euro im Jahr 2025 und im Jahr 2026 – zusätzlich zu dem bereits 2024 aufgelegten Sparprogramm in Höhe von 160 Millionen für die Jahre 2025-2028. Die entsprechenden notwendigen Maßnahmen wurden beschlossen und kommuniziert, dazu gehören schmerzhafte programmliche Einschnitte mit Auswirkungen für Mitarbeitende.

Welche Rolle spielt das Thema Beschäftigungssicherung?

Die erwähnten notwendigen signifikanten strategischen Einsparmaßnahmen haben relevante Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse vieler fester und freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der MDR hat bereits in der Vergangenheit tarifliche Regelungen zum Schutz von langjährig festen und arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten vereinbart und ist an diese tarifvertraglichen Verpflichtungen gebunden.

Was wurde dazu vereinbart?

Der ausgewogene Kompromiss der Tarifpartner beinhaltet, dass der MDR im Zeitraum vom 28.05.2026 bis zum 31.10.2026 keine betriebsbedingten Beendigungsmitteilungen arbeitnehmerähnlicher freier Mitarbeiterinnen und fester Mitarbeitenden aussprechen wird. Nach dem 31.10.2026 ausgesprochene Beendigungen können frühestens zum 01.04.2027 wirksam werden. Unabhängig von den vorgenannten Einschränkungen sind Beendigungsmitteilungen von arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiterinnen sowie von festen Mitarbeitenden aus Gründen des programmlichen Abwechslungsbedürfnisses sowie aufgrund verhaltens- oder personenbedingter Gründe weiterhin zulässig. Etwaige Beendigungsmitteilungen erfolgen ausschließlich unter Wahrung der tarifvertraglich vereinbarten Schutzfristen.

Wird es Ausgleichsregelungen für freie Mitarbeitende geben, die Beschäftigung verlieren werden?

Ein zentraler Punkt in den Tarifverhandlungen war es, im Sinne der Fürsorgepflicht einen Kompromiss mit den Gewerkschaften zu finden, um auf finanzielle Härten für freie Mitarbeitende zu reagieren, die von den Programmeinschnitten deutlich betroffen sind. Hier geht es um arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeitende, die zum Teil viele Jahre für den MDR tätig sind. Diese haben die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Ausgleichssonderzahlung zu stellen. Ein Anspruch auf die Ausgleichssonderzahlung besteht nur, wenn die tarifvertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.

Die tariflichen Ausgleichszahlungen werden ausschließlich in einem eng begrenzten Zeitraum und in einem eng begrenzten Maße auf der Grundlage erbrachter Leistungen gewährt.

Mit den Gewerkschaften wurde für einen festgelegten, kurzen Zeitraum verhandelt, dass ein tariflicher Anspruch auf Ausgleichssonderzahlung nur für die freien Mitarbeitenden besteht, die besonders von den Programmeinschnitten (Mittagsmagazins, MDR um 2 und Tatort/ Polizeiruf) betroffen sind. Hierbei werden die Honorare für geleistete Tätigkeiten im Jahr 2025 mit den Honoraren für geleistete Tätigkeiten im Betrachtungszeitraum 01.04.2026 bis 31.03.2027 verglichen. Fallen die Honorare niedriger als in 2025 aus, hat der Mitarbeitende einen tariflichen Anspruch auf eine Ausgleichssonderzahlung gestaffelt nach der Anzahl der wiederkehrenden Jahre im MDR. Dementsprechend bemessen sich die tariflichen Ansprüche gestaffelt nach der Differenz zwischen den ermittelten Bezügen des Betrachtungszeitraums (01.04.2026 – 31.03.2027) auf der Grundlage erbrachter Leistungen und unter Berücksichtigung von

– 90% der Vorjahresbezüge des Kalenderjahres 2025 (ab 20 Jahren wiederkehrender Tätigkeit für den MDR)
– 85% der Vorjahresbezüge des Kalenderjahres 2025 (10-19 Jahre wiederkehrender Tätigkeit für den MDR)
– 80% der Vorjahresbezüge des Kalenderjahres 2025 (1-9 Jahre wiederkehrender Tätigkeit für den MDR)

Um einer möglichen Fehlinterpretation vorzubeugen: die Zahlen bedeuten nicht 80%/ 85%/ 90% der gesamten Vorjahresbezüge, sondern lediglich des Differenzbetrages im individuellen Einzelfall.

Wie ist das Verfahren geplant?

Die betroffenen freien Mitarbeitenden können im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2027 einen entsprechenden Antrag stellen. Für eventuelle Streitfälle ist die Einrichtung einer paritätisch besetzten Kommission vorgesehen, die auf Antrag der arbeitnehmerähnlichen Mitarbeitenden angerufenwerden kann.

Fazit:

Mit der erzielten Einigung wird unter den gegebenen Rahmenbedingungen ein Ausgleich geschaffen, der sowohl den notwendigen wirtschaftlichen Konsolidierungsschritten des MDR als auch der sozialen Verantwortung insbesondere gegenüber den von den programmstrategischen Maßnahmen besonders betroffenen Mitarbeitenden Rechnung trägt.

Die Einigung steht wie immer unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien der beteiligten Tarifpartner. Die Erklärungsfrist wurde auf den 23.06.2026 festgelegt.

Pressekontakt:

MDR, Kommunikations- und Mediendesk,
Tel.: (0341) 3 00 64 55,
E-Mail: kommunikation-desk@mdr.de

Original-Contentvon: MDR Mitteldeutscher Rundfunk,übermittelt durch news aktuell

Posted by on 17. Juni 2026.

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Categories: Allgemein

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