Infektionsschutzbelehrung online ab sofort für 12,50 Euro – Münchener Anbieter senkt Preis deutlich

Hintergrund der Anpassung ist eine Tarifänderung des Gesundheitsreferats München, das für die Online-Belehrung nach § 43 IfSG künftig 12,50 Euro vorsieht. Da Dr. Marc Bielenberg als vom Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München beauftragter Arzt mit örtlicher Zuständigkeit die Bescheinigungen gemäß §43 IfSG ausstellen darf, zieht sein Portal die Preisstruktur entsprechend nach. Bislang lagen die marktüblichen Tarife bei Online-Anbietern zwischen 25 und 28 Euro pro Erstbelehrung. Für Beschäftigte in der Gastronomie, in Lebensmittelbetrieben und in Gemeinschaftseinrichtungen bedeutet die Senkung eine Kostenersparnis von mehr als der Hälfte im Vergleich zum bisherigen Preisniveau privater Online-Kursanbieter. Damit wird der Zugang zum gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitszeugnis für Berufseinsteiger, Saisonkräfte und Aushilfen deutlich niedrigschwelliger – eine Zielgruppe, für die auch zweistellige Beträge bei der Jobsuche eine relevante Rolle spielen.
Das Portal bietet die Infektionsschutzbelehrung online in derzeit fünf Sprachen an – darunter Deutsch, Englisch, Türkisch, Ukrainisch und Rumänisch – und deckt damit einen großen Teil der in der deutschen Lebensmittel- und Gastronomiebranche beschäftigten Personengruppen ab. Der Kurs besteht aus multimedialen Lerneinheiten zu Hygiene, Meldepflichten,Tätigkeitsverboten und dem Umgang mit verderblichen Lebensmitteln. Nach Abschluss der Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden ihr Zertifikat digital per E-Mail zum direkten Download. Die Bescheinigung ist deutschlandweit gültig und wird von Arbeitgebern sowie zuständigen Behördenanerkannt. Eine Identitätsprüfung vor Kursbeginn stellt sicher, dass die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.\“Wir wollten sicherstellen, dass die Senkung, die das Gesundheitsreferat München für sinnvoll hält, nicht nur für einen kleinen Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfügbar ist, sondern bundesweit und mehrsprachig\“, sagt Dr. Marc Bielenberg, Inhaber von Infektionsschutz Deutschland.
Für die Branche ist der Vorstoß nicht ohne Folgen. Das Gesundheitsreferat München verzeichnete nach Angaben des Anbieters im vergangenen Jahr rund 42.000 Online-Buchungen für Belehrungen nach § 43 IfSG. Gerade für Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe, die regelmäßig neue Mitarbeitende einarbeiten, summieren sich die Kosten für Erst- und Folgebelehrungen über das Jahr deutlich. Mit dem neuen Tarif von 12,50 Euro für die Infektionsschutzbelehrung online sinkt dieser Aufwand spürbar. Viele Betriebe übernehmen die Kosten für ihre Angestellten, sodass die Preissenkung unmittelbar auf die betrieblichen Personalkosten durchschlägt. Zugleich dürfte sich der Preis innerhalb der nächsten Monate auch bei weiteren privaten Online-Anbietern am Markt etablieren, da ein dauerhaftes Festhalten am bisherigen Tarifniveau im direkten Vergleich schwer zu rechtfertigen sein wird. Für Bewerberinnen und Bewerber, die kurzfristig eine Stelle in der Gastronomie antreten möchten, entfällt damit ein weiteres finanzielles Hindernis auf dem Weg zum gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis.
Die Infektionsschutzbelehrung nach§ 43 IfSG ist in Deutschland für sämtliche Personen vorgeschrieben, die gewerbsmäßig mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Betroffen sind unter anderem Beschäftigte in Küchen, Bäckereien, Metzgereien, Feinkostgeschäften, Kantinen, Cafés und Kindertagesstätten. Die Belehrung umfasst Informationen zu Tätigkeitsverboten bei bestimmten Infektionskrankheiten – etwa Salmonellen, Shigellen oder infektiösen Gastroenteritiden – sowie zu den daraus resultierenden Meldepflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Vor Aufnahme der Tätigkeit muss dieErstbelehrung nachgewiesen werden; eine jährliche Auffrischung durch den Arbeitgeber ist zusätzlich verpflichtend. Traditionell wurde die Belehrung persönlich bei Gesundheitsämtern oder zugelassenen Fachärzten durchgeführt, was für viele Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger mit Wartezeiten von mehreren Wochen verbunden war. Online-Angebote wie das von Infektionsschutz Deutschland verkürzen diesen Prozess auf wenige Stunden. Mit dem neuen Preis von 12,50 Euro für die Infektionsschutzbelehrung online wird dieser zeitliche Vorteil nun durch einen deutlichen Kostenvorteil ergänzt. Weitere Details zum Ablauf, zu den Sprachfassungen und zu den regionalen Angeboten – etwa für München, Hamburg, Berlin und Frankfurt – sind abrufbar unterwww.infektionsschutzbelehrungonline.de
Categories: Allgemein
No Responses Yet
You must be logged in to post a comment.