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HYLA legt Beschwerde bei Landesmedienanstalt ein

\“Noch immer sind wir empört, dass ein großer Sender wie RTL in seinem Beitrag über HYLA journalistische Standards nicht beachtet hat\“, sagt Jan Pfeiffer, Geschäftsführer von HYLA Germany. Deshalb habe sich das Unternehmen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Landesmedienmedienanstalt NRW, über den Beitrag vom 31.03.2026 beschwert.

\“Wir sind der Auffassung, dass der Beitrag gegen rundfunkrechtliche Programmgrundsätze verstößt, vor allem gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Wir finden, dass die Redaktion sich nicht an das Gebot der Wahrheitstreue und das Verbot der verzerrenden Berichterstattung gehalten hat.\“So Pfeiffer weiter. Unter anderem hatte die Redaktion verschiedene Staubsauger einem Test unterzogen, der für HYLA nicht anwendbar ist und bei dem von vornherein feststand, dass der HYLA schlecht abschneiden würde.

HYLA erwartet, dass die Landesmedienanstalt den Beitrag missbilligt und auf die Entfernung oder Korrektur des Beitrags in den Online-Mediatheken und auf YouTube hinwirkt.

Posted by on 30. April 2026.

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Categories: Allgemein

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