Hubschrauberspritzung des Weinbaupestizids Ambrilia durch Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe rechtlich gestoppt

Am 14. Juli 2026 hat nun das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wortwörtlich zum Widerspruch der DUH informiert:\“Der Widerspruch entfaltet bis auf Weiteres aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass die Genehmigung derzeit nicht wirksam ist. Die Unwirksamkeit der Genehmigung hat zur Folge, dass das Pflanzenschutzmittel Ambrilia (Zulassungsnummer: 00B221-00) zurzeit nicht mit Luftfahrzeugen (Hubschrauber) ausgebracht werden darf.\“
Die DUH sieht darin einen richtungsweisenden Etappensieg mit bundesweiter Strahlkraft. Die Umweltschutzorganisation fordert das BVL auf, dauerhaft die Ausbringung von Ambrilia und weiteren giftigen Pestiziden durch Hubschrauber zu untersagen.
Dazu erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
\“Dank unseres Widerspruchs gibt es endlich dieüberfällige Notbremse bei einer ersten Chemikalie, die zuvor für die Anwendung per Hubschrauber genehmigt wurde. Rheinland-Pfalz verstößt nun im 15. Jahr gegen den rechtlichen Grundsatz, dass Hubschrauberspritzungen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit vermieden werden müssen. Diedamit in Verbindung stehenden Ewigkeitschemikalien gefährden nicht nur langfristig und irreversibel die Lebensräume vieler seltener Pflanzen- und Tierarten im Moseltal, sondern auch die Gesundheit der dort arbeitenden, den Urlaub verbringenden oder lebenden Menschen. Wir werden Hubschrauberspritzungen von Pestiziden im Weinbau, die Mosel-Apollofalter und das Ökosystem im Unteren Moseltal gefährden, mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln verbieten lassen. Das gilt für das Ewigkeitsgift Ambrilia ebenso wie für alle weiteren eingesetzten und fahrlässig genehmigten Pestizide.\“
Hintergrund:
Bereits seit 2011 sind Hubschrauberspritzungen grundsätzlich verboten. Die rheinland-pfälzische Landesregierung erteilt aber jedes Jahr kurzfristig Ausnahmegenehmigungen, die aus Sicht der DUH mit dazu geführt haben, dass der streng geschützte Mosel-Apollofalter nun unmittelbar vor dem Aussterben steht.
Der streng geschützte Mosel-Apollofalter kommt weltweit nur im Unteren Moseltal an offenen Felsformationen vor. In der Ende 2025 erschienenen Roten Liste der Tagfalter wird die Art als vom Aussterben bedroht (Rote Liste Kategorie 1) eingestuft. Die DUH kämpft seit drei Jahren für ein Ende der Ausbringung giftiger Pestizide im Weinbau des Unteren Moseltals.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Dr. Tim Laußmann, erster Vorsitzender Melanargia e.V.
presse@melanargia.de
Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin
douhaire@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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