Gründlichkeit vor Schnelligkeit: GKV-BStabG nacharbeiten! / BPtK und Landespsychotherapeutenkammern warnen vor tiefen Einschnitten in die Versorgung beiüberhasteter Verabschiedung des Gesetzes

\“Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz droht, psychotherapeutischen Praxen die wirtschaftlichen Grundlagen zu entziehen. Es bewirkt damit unausweichlich substanzielle Lücken in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Das Ergebnis sind weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten, längere Krankheitszeiten, mehr Krankengeldtage. Das kann niemand wollen.\“Insbesondere die geplante Budgetierung sowie Streichung der Angemessenheitsprüfung destabilisieren Versorgungsstrukturen mit langfristigen gravierenden Folgen. Indem der Bund versicherungsfremde Leistungen nicht kostendeckend aus Steuermitteln bezahlt, schafft er selbst den enormen Zeitdruck. Der Bund wird seiner Verantwortung nicht gerecht, da er sozialstaatliche Ausgaben GKV-Versicherten aufbürdet und im Gegenzug die Versorgung verschlechtert. So geht es nicht\“,äußert Benecke.
Unser dringender Appell:
– Wir fordern den Bundestag auf, dem mit heißer Nadel gestrickten Entwurf des GKV-BStabG am Freitag nicht zustimmen. Wir fordern den Bundesrat auf, seiner Verantwortung gerecht zu werden und den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz grundlegend zu verbessern und damit die gesundheitliche Versorgung nicht zu gefährden.
– Die Politik kann und muss sich dann bis Ende des Jahres Zeit nehmen, einen tragfähigen Gesetzentwurf zu entwickeln. Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
– Der Bund muss die versicherungsfremden Leistungen für 2027 voll finanzieren und so die GKV-Beiträge stabilisieren. Darauf haben die GKV-Versicherten ein Anrecht.
Pressekontakt:
Ulrike Florian
Pressesprecherin
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Categories: Allgemein
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