Gleiches Recht für alle / Behörde kann beiähnlichen Verstößen nicht einen\“Sünder\“herauspicken

(Verwaltungsgericht Düsseldorf, 28 K 3724/22)
Der Fall: In einer früheren Zechensiedlung galt eine vergleichsweise strenge Gestaltungssatzung mit detaillierten Vorgaben für Fensterläden, -bänke und -einfassungen. Ein Eigentümer, der gerade erst eines dieser Häuser gekauft hatte, wurde vom Amt aufgefordert, sein Objekt binnen acht Wochen in den vonder Satzung geforderten Zustand zu bringen. Doch der Betroffene verwies darauf, dass etliche Häuser in der näheren Umgebung ebenfalls nicht den Vorschriften entsprächen.
Das Urteil: Gleiche Fälle dürfen nicht ungleich behandelt werden, stellte das Verwaltungsgericht auf Klage des Grundstücksbesitzers fest. Die Behörde müsse zwar nicht ständig alle vergleichbaren Objekte auf ihren Zustand überprüfen. Wenn aber innerhalb eines Baugebiets gleich mehrere Verstöße aufträten, dann müsse sie planmäßig dagegen vorgehen und sich nicht einen herauspicken.
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