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Gerichtsurteil ist rechtswirksam: Deutsche Umwelthilfe stoppt intransparentes Netto-Null-Versprechen von Skandalkonzern Bayer

 

Das von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstrittene Urteil gegen die Bayer AG vor dem Landgericht Köln ist rechtswirksam. Die DUH hatte wegen des irreführenden Zukunftsversprechens Netto-Null-Emissionen ab 2050 gegen den Glyphosat-Konzern Klimaklage erhoben (Az. 84 O 21/26).

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:

\“Mit dem Urteil haben wir den Skandalkonzern Bayer in die Schranken gewiesen. Großkonzerne stehen nicht über dem Recht. Sie müssen sich an ihren öffentlichen Versprechen messen lassen. Während sich Bayer öffentlich als Teil der Lösung präsentiert, trägt das Unternehmen mit seinem Geschäftsmodell weiterhin zur Zerstörung von Klima und Umwelt bei.Eins ist klar: Die Klimakrise wird nicht gelöst, solange Chemieriesen ihre Profite über die planetaren Grenzen stellen. Deshalb fordern wir von Bayer einen konsequenten Kurswechsel: weg von grünen Marketingtricks hin zu einer transparenten und ehrlichen Klimaberichterstattung, wirksamen Maßnahmen zur Reduktion der Klima- und Umweltbelastungen sowie dem sofortigen Ausstieg aus der Produktion von Glyphosat. Dieses Urteil ist erst der Anfang. Vor dem Europäischen Gericht machen wir weiter Druck gegen die Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat – für ambitionierten und ehrlichen Klima- und Umweltschutz und gegen dreistes Greenwashing.\“

Die DUH hat dem Konzern eine dreimonatige Umstellungsfrist für die Werbung gewährt.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
resch@duh.de, 0171 3649170

Agnes Sauter, LeiterinÖkologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
sauter@duh.de, 0175 5724833

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de

Original-Contentvon: Deutsche Umwelthilfe e.V.,übermittelt durch news aktuell

Posted by on 26. Juni 2026.

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Categories: Allgemein

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