Gericht schützt Pressefreiheit: CORRECTIV-Recherche\“Geheimplan gegen Deutschland\“steht, zwei Klagen gegen CORRECTIV sind gescheitert

Auch in zwei weiteren angegriffenen Textstellen entschied die Pressekammer zugunsten von CORRECTIV: Vosgeraus Formulierung zu einer\“Ausbürgerungsidee\“wurde korrekt wiedergegeben – einschließlich des Hinweises aus der Konfrontation, dass er sich nicht daran erinnern könne. Ebenso wurde der Vorschlag eines Expertengremiums zur Umsetzung des Konzeptes, den Gernot Mörig vorgebracht hatte, sachlich richtig dargestellt, bewertete das Gericht.
In der Urteilsbegründung heißt es dazu: Vor dem Hintergrund dieser detaillierten Wiedergabe des Gesprächsverlaufs, mit einer Vielzahl wörtlicher Zitate und der Verwendung indirekter Rede, erkennen Leser, dass andere Passagen des Artikels wertende Zusammenfassungen oder Kommentierungen des Geschehens darstellen.
CORRECTIV-Chefredakteur Justus von Daniels:\“Nicht nur für CORRECTIV, sondern für alle unabhängigen Medien ist das Urteil ein starkes Signal: Der Schutz der Pressefreiheit greift auch dann, wenn Klagen als Mittel genutzt werden, um gezielt Zweifel an der Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit zu säen.\“
Geklagt wurde nicht gegen den Faktenkern der Recherche, sondern gegen die journalistische Einordnung. Der Kern der am 10. Januar 2024 veröffentlichten Recherche, auf den sich Medien bisher sachlich bezogen haben und weiterhin beziehen dürfen, bleibt unverändert: Hochrangige AfD-Politiker, Rechtsextreme, Unternehmer sowie weitere Teilnehmende wie der Kläger Ulrich Vosgerau trafen sich im November 2023 in einem Hotel bei Potsdam. Thema war das von Martin Sellner vorgestellte Konzept der\“Remigration\“, nach dem auch Staatsbürger über\“Anpassungsdruck\“und\“maßgeschneiderte Gesetze\“als\“Jahrzehnteprojekt\“vertrieben werden sollen. Dieses Konzept hat ebenso das Bundesverwaltungsgericht als verfassungswidrig eingeordnet.
Ulrich Vosgerau kämpft seit fast zwei Jahren gegen einzelne Formulierungen der Recherche. Gernot Mörig, Organisator des Treffens im November 2023, hatte vor knapp einem Jahr erstmals Klage eingereicht. Beide werden von der AfD-nahen Kanzlei Höcker vertreten.
Rechtsanwalt Thorsten Feldmann, der gemeinsam mit Dr. Wiebke Fröhlich CORRECTIV vertritt, erklärt:\“Das Landgericht hat nüchtern und souverän das geltende Presse- und Äußerungsrecht angewandt. Alle Versuche der Kläger, mit verdrehter PR Mediendruck von außen aufzubauen und die Gerichte für eine politische Kampagne zu instrumentalisieren, sind gescheitert.\“
Das Urteil markiert für CORRECTIV einen weiteren entscheidenden Erfolg.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Pressekontakt:
Anna-Maria Wagner
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