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Gebäudetyp E: Scheitert ein gutes Vorhaben an lokaler Engstirnigkeit?

 

13.März 2026 – Die deutsche Baubranche blickt derzeit mit einer Mischung aus Hoffnung und Skepsis auf ein Gesetzesvorhaben, das auf dem jüngsten Jahreskongress des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) intensiv diskutiert wurde: den Gebäudetyp E. Das\“E\“steht für einfaches oder experimentelles Bauen und markiert den Versuch, die Spirale aus immer komplexeren Normen und explodierenden Kosten endlich zu durchbrechen. Ziel ist es, rechtssichere Abweichungen von teuren DIN-Normen zu ermöglichen, die zwar den Komfort steigern, für die grundlegende Sicherheit eines Gebäudes jedoch nicht zwingend erforderlich sind.

Der Kern des neuen Modells liegt in einer neu gewonnenen Vertragsfreiheit. Bauherren und Käufer könnten künftig einvernehmlich auf Standards verzichten, die das Wohnen unnötig verteuern – etwa bei der Dicke des Estrichs, der Anzahl der Steckdosen oder hochkomplexen Schallschutzvorgaben. Was nach einer pragmatischen Lösung für den Wohnungsmangel klingt, birgt in der Praxis jedoch erhebliche Reibungspunkte. Denn während der Bund den rechtlichen Rahmen lockert, entscheiden letztlich die lokalen Bauämter über die Genehmigungsfähigkeit dieser Projekte.

Die größte Sorge der Marktakteure ist dabei ein altbekanntes Phänomen: Die Diskrepanz zwischen politischem Willen und lokaler Verwaltungspraxis. Wenn die Genehmigungsbehörden in den Städten und Gemeinden weiterhin starr an verkrusteten Satzungen festhalten, droht der Reformgeist des Gebäudetyp E im Keim zu ersticken. Es steht zu befürchten, dass die gewünschte Flexibilität an der lokalen\“Haben-wir-schon-immer-so-gemacht\“-Mentalität scheitert.

Harald Blumenauer, Inhaber von Blumenauer Immobilien (www.blumenauer-immobilien.de), sieht hier den entscheidenden Knackpunkt:\“Die Einführung des Gebäudetyp E ist ein längst überfälliger Befreiungsschlag, um Bauen in Deutschland wieder wirtschaftlich zu machen. Doch die beste gesetzliche Grundlage nützt nichts, wenn sie vor Ort in den Kommunen nicht gelebt wird. Ich befürchte, dass viele Gemeinden den Fortschritt blockieren, ganz nach der Devise: ‚Was interessiert uns, was die da oben beschließen? Wir brauchen keinen neuen Papiertiger, sondern den Mut der Behörden, die Flexibilität auch tatsächlich in die Genehmigungspraxis zu übersetzen.\“

Ob der Gebäudetyp E tatsächlich die erhoffte Entlastung bringt, wird sich also nicht in Berlin entscheiden, sondern in den Amtsstuben zwischen Frankfurt, Hamburg, Düsseldorf, Berlin und den vielen weiteren Städten und Gemeinden. Nur wenn die Verantwortlichen vor Ort bereit sind, den experimentellen Gedanken mitzutragen, kann aus dem Gesetzesentwurf ein echter Beschleuniger für den deutschen Wohnungsmarkt werden.

Posted by on 13. März 2026.

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Categories: Allgemein

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