Europäisches Gericht verkennt Designfehler im Digital Services Act

\“Leider hat das Gericht die Chance verpasst, die Realitäten im E-Commerce anzuerkennen und den Unterschieden zwischen den Geschäftsmodellen und Risikoprofilen von verschiedenen Online-Plattformen Rechnung zu tragen. Wir beklagen, dass der Einkauf im Internet auf Online-Marktplätzen genauso bewertet wird, als wäre man Hass und Desinformation auf Social-Media-Plattformen ausgeliefert. Damit findet eine unsachgemäße Diskriminierung des Online- gegenüber dem Stationärhandel statt.\“
Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer
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