Europäisches Gericht berücksichtigt die Besonderheiten von Online-Marktplätzen bei der Anwendung des Digital Services Act nicht

\“Leider hat das Gericht die Chance verpasst, die Realitäten im E-Commerce anzuerkennen und bei der Zählweise der aktiven NutzerInnen den Unterschieden zwischen den Geschäftsmodellen von Online-Plattformen Rechnung zu tragen. Wir beklagen, dass der Schaufensterbummel im Internet genauso bewertet wird, als wäre man Hass und Desinformation aufSocial-Media-Plattformen ausgeliefert. Damit findet eine unsachgemäße Diskriminierung des Online- gegenüber dem Stationärhandel statt.\“
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