EUDR-Korrekturen greifen zu kurz: Bauwirtschaft fordert Aussetzung der Verordnung

\“Wir begrüßen grundsätzlich, dass die EU-Kommission heute Anpassungen an der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) vorgeschlagen hat. Diese Änderungen greifen jedoch deutlich zu kurz. Statt echter Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen liefert Brüssel lediglich kosmetische Korrekturen.
Angesichts der massiven administrativen Last, die die EUDR für Bauunternehmen mit sich bringt, wäre ein\“Stop-the-Clock-Verfahren\“die einzig richtige Lösung gewesen. Eine zweijährige Aussetzung der Verordnung und die Öffnung für grundlegende Nachbesserungen hätten Zeit für eine praxistaugliche Umsetzung geschaffen. Die EU-Kommission hat diese Chance vertan – und bleibt damit weit hinter den berechtigten Erwartungen von Wirtschaftund Baugewerbe zurück.
Kleine Anpassungen nur für Kleinstbetriebe greifen zu kurz: Sie verhindern nicht, dass die Verantwortung und Haftung letztlich auf die Baubetriebe der nachgelagerten Wertschöpfungskette abgewälzt werden. Selbst eine formale Ausnahme von Pflichten für diese Betriebe ändert daran nichts. Angesichts des nahenden Geltungsbeginns am 30. Dezember ist eine gründliche Überarbeitung des Dossiers kaum noch realistisch.
Das Ziel, die weltweiten Wälder zu schützen, ist richtig und wichtig – doch die Verordnung in ihrer jetzigen Form gefährdet Akzeptanz und Umsetzbarkeit gleichermaßen. EU-Klima- und Umweltpolitik müssen effizient, verhältnismäßig und mittelstandsfreundlich gestaltet werden – nicht auf dem Rücken derBetriebe, die Europa am Laufen halten.\“
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Iris Rabe
Leiterin Kommunikation und Presse
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